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Betriebsvereinbarung nach Fusion?

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enigmathika
Jun 2020 bearbeitet

Hallo zusammen,

über die Verschmelzung zweier Krankenhäuser mit der Verwaltungsholding hatte ich ja an anderer Stelle schon berichtet. Die Mitarbeiter der Krankenhäuser haben inzwischen die erforderlichen Informationen zum Betriebsübergang erhalten. Die Betriebsräte der beiden Krankenhäuser haben vor kurzem noch Betriebsvereinbarungen zum Thema Arbeitszeiterfassung, Dienstplanung und Korrektur abgeschlossen. Wir als BR der xy-Kliniken Holding waren daran nicht beteiligt. Von der Seite der Personalabteilung und einigen Vorgesetzten hört man immer öfter zu dieser und älteren BV: "Das gilt ja dann bald auch für Euch, wenn wir eine Firma sind."

Meiner Meinung nach ist das Quatsch, da diese BV beim Betriebsübergang Teil der individuellen Arbeitsverträge werden. Wenn diese Regelungen auch für die "alten" Mitarbeiter der xy-Kliniken gelten sollen, müsste der demnächst neu zu wählende BR eine neue Betriebsvereinbarung abschließen.

Bin ich auf dem Holzweg?

Gruß,

Enigmathika

79905

Community-Antworten (5)

C
Catweazle

12.06.2020 um 13:05 Uhr

Bei BV, die denselben Gegenstand regeln, gelten die des aufnehmenden Betriebes und die des alten gehen unter. Es ist durchaus möglich, dass keine BV Bestandteil des Arbeitsvertrages wird.

G
ganther

12.06.2020 um 13:10 Uhr

Enigmathika

sorry wenn ich jetzt nicht die Historie deiner Fusion hier drauf habe. Verstehe ich es richtig: Es gibt hier Betriebe die haben nun etwas zur AZ-Erfassung etc. geregelt. Ihr habt es nicht geregelt, oder? Was transformiert nun deiner Ansicht? Welche Regelung meinst Du? Eure AZ-Regelung? Erst einmal gilt §613a BGB. Darin heißt es: "Sind diese Rechte und Pflichten durch Rechtsnormen eines Tarifvertrags oder durch eine Betriebsvereinbarung geregelt, so werden sie Inhalt des Arbeitsverhältnisses zwischen dem neuen Inhaber und dem Arbeitnehmer und dürfen nicht vor Ablauf eines Jahres nach dem Zeitpunkt des Übergangs zum Nachteil des Arbeitnehmers geändert werden. Satz 2 gilt nicht, wenn die Rechte und Pflichten bei dem neuen Inhaber durch Rechtsnormen eines anderen Tarifvertrags oder durch eine andere Betriebsvereinbarung geregelt werden." Es kommt also nur zur Transformation, wenn es KEINE kollektivrechtliche Regelung gibt. Das muss man sich nun mal anschauen. Geht Euer Betrieb unter oder besteht der Betrieb weiter? Was passiert mit Eurem BR? Das dürfte doch wohl schon klar sein. Sollte ja auch im Informationsschreiben zum Betriebsübergang stehen.

E
enigmathika

12.06.2020 um 13:46 Uhr

Hallo Ganther,

wir (xy-Kliniken) haben tatsächlich keine Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit, weil wir noch darüber verhandelt haben, als die Verschmelzung angekündigt wurde. Das x-Krankenhaus und das y-Krankenhaus gehen durch die Verschmelzung auf die xy-Kliniken über. Die kürzlich abgeschlossenen Betriebsvereinbarungen der Krankenhäuser werden transformiert. (meiner Meinung nach) Demnächst wird ein neuer gemeinsamer Betriebsrat für alle gewählt werden. Darauf haben sich die bisherigen BR und die GF geeinigt. Das Informationsschreiben zum Übergang kenne ich nicht, da "wir" nicht übergehen sondern aufnehmen

G
ganther

12.06.2020 um 14:55 Uhr

Trotzdem ist mir nicht klar was mit den BETRIEBEN geschieht. nur weil ihr mit dem AG was vereinbart heißt es noch lange nicht, dass dies der gesetzlichen Vorgaben entspricht. Dafür muss man sich mit dem Betriebsbegriff auseinandersetzen und das ist eines der kompliziertesten Themen im Arbeitsrecht. Ihr werdet doch sicher auf BR-Seite von einem Anwalt begleitet. Der hat das doch sicher schon längst geprüft. Wenn nicht, dann wird es aber mal Zeit. Das ist eines der ersten Sachen die sich ein Anwalt anschauen sollte

K
krambambuli

13.06.2020 um 13:40 Uhr

Siehe auch www.bzo-wissen.de im BetrVG-Onlinekomentar zu §§ 1 und 4.

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