Erstellt am 21.08.2007 um 15:01 Uhr von betriebsratten
WHO Vorlage zur Schaffung rauchfreier Krankenhäuser
http://www.who-nichtrauchertag.de/ImplguidedtInternet.pdf
Erstellt am 21.08.2007 um 16:18 Uhr von W.A.F. Institut
Anbei eine BV als Muster.....Dort ist auch ein Passus mit Raucherecken drin....
Betriebsvereinbarung
zwischen
der Firma ......................................................
vertreten durch den Vorsitzenden der Geschäftsleitung
und
dem Betriebsrat ................................
vertreten durch den/die Vorsitzende/n
über die
zum Nichtraucherschutz
§ 1 Geltungsbereich
Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle bei der Firma beschäftigten Mitarbeiter/-innen einschließlich der Auszubildenden.
§ 2 Allgemeine Grundsätze
Geschäftsführung und Betriebsrat, Führungskräfte und alle Mitarbeiter/-innen haben die Fürsorgepflicht, darauf hinzuwirken, dass die vereinbarten Einzelmaßnahmen dieser Betriebsvereinbarung eingehalten werden. Dabei hat der Schutz der Nichtraucher/-innen aus gesundheitlichen Gründen Vorrang vor den Interessen der Raucher/-innen.
§ 3 Generelles Rauchverbot
1. Aufgrund des höherrangigen Schutzbedürfnisses der Nichtraucher/-innen kommen die Geschäftsleitung und der Betriebsrat überein, dass das Rauchen in allen geschlossenen Räumen der Firma untersagt ist.
2. Neu in die Firma eintretende Mitarbeiter/-innen werden auf dieses bestehende generelle Rauchverbot hingewiesen.
3. Das Rauchverbot in allen geschlossenen Räumen gilt auch für Kunden und Besucher/-innen der Firma. Die Kunden und Besucher/-innen werden beim Betreten des Firmengeländes von den jeweils sie betreuenden Mitarbeitern/-innen der Firma auf das generelle Rauchverbot aufmerksam gemacht.
§ 4 Einrichtung von Raucherecken
1. Während ihrer Pausen können die Mitarbeiter/-innen in den (überdachten Verbindungsräumen zwischen den Gebäuden 1 und 2) in den gesondert ausgewiesenen Raucherecken rauchen.
2. Rauchende Mitarbeiter/-innen werden gebeten, die in den Raucherecken aufgestellten Standaschenbecher zu benutzen.
§ 5 Verstöße gegen das Rauchverbot
Jeder Verstoß gegen das generelle Rauchverbot in den geschlossenen Räumen der Firma hat für den betroffenen Mitarbeiter/die betroffene Mitarbeiterin disziplinarische Folgen. Zunächst wird eine Ermahnung
ausgesprochen. Im Falle eines erneuten Verstoßes gegen diese Betriebsvereinbarung folgt dann eine Abmahnung. Bei wiederholten Verstößen gegen diese Betriebsvereinbarung kann eine verhaltensbedingte Kündigung ausgesprochen werden.
§ 6 In-Kraft-Treten und Kündigung
1. Diese Betriebsvereinbarung tritt mit der Unterzeichnung in Kraft.
2. Sie kann von beiden Seiten mit einer Frist von (6) Monaten zum Ende eines jeden Kalenderjahres gekündigt werden.
(Ort, Datum)
Für die Geschäftsleitung Für den Betriebsrat
Erstellt am 22.08.2007 um 07:22 Uhr von tamirasun
Erstmal Danke für die Infos, die Vorlage werde ich dann nach unseren Bedürfnissen ausarbeiten.
Bei uns ist die größte Problematik allerdings noch die des Nachtdienstes, da die Stationen alleine besetzt sind und der nächste mögliche Raucherraum dann bis zu 7 Stockwerke entfernt ist.
Ich habe gehört, dass es Häuser gibt, welche das Rauchen Nachts noch auf Station im Eckchen bzw. Schmutzraum erlauben.
Unsere GF hat die Idee eines der mobilen Telefone an die Klingelanlage anzuschliessen, doch wenn ich ganz unten bin, wie soll ich dann mal eben schnell den Weg bis zum anderen Gebäude in den siebten Stock zurücklegen.
Vielleicht kennt jemand aus dem Forum da eine Möglichkeit zur Regelung speziell für den Nachtdienst.
Vielen lieben Dank auf jeden Fall jetzt schon!!!