W.A.F. LogoSeminare

BV Nichtraucherschutz für Krankenhäuser

T
tamirasun
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Ihr Lieben...

da nun das Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden ansteht und wir im Krankenhaus sowieso davon betroffen sind, wollte ich Euch fragen, ob jemand eine BV zu dem Thema hat. Wir sind etwas spät dran, aber auch die GF wollte es etwas rauszögern.lächel

Egal, jetzt brauchen wir mal schleunigst was Schriftliches. Ich habe bisher im Internet nur eine gefunden, welche einigermaßen geeignet wäre.

Ziel ist es, trotz Rauchverbot, Gelegenheiten für Raucher zu schaffen, wo sie rauchen können....

Mir würden aber schon Tips langen, wo ich eventuell eine Vorlage zum Nichtraucherschutz speziell für Krankenhäuser finden könnte...

Vielen Dank!

4.02303

Community-Antworten (3)

B
betriebsratten

21.08.2007 um 17:01 Uhr

WHO Vorlage zur Schaffung rauchfreier Krankenhäuser http://www.who-nichtrauchertag.de/ImplguidedtInternet.pdf

WI
W.A.F. Institut

21.08.2007 um 18:18 Uhr

Anbei eine BV als Muster.....Dort ist auch ein Passus mit Raucherecken drin....

Betriebsvereinbarung

zwischen

der Firma ...................................................... vertreten durch den Vorsitzenden der Geschäftsleitung

und

dem Betriebsrat ................................ vertreten durch den/die Vorsitzende/n

über die

zum Nichtraucherschutz

§ 1 Geltungsbereich

Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle bei der Firma beschäftigten Mitarbeiter/-innen einschließlich der Auszubildenden.

§ 2 Allgemeine Grundsätze

Geschäftsführung und Betriebsrat, Führungskräfte und alle Mitarbeiter/-innen haben die Fürsorgepflicht, darauf hinzuwirken, dass die vereinbarten Einzelmaßnahmen dieser Betriebsvereinbarung eingehalten werden. Dabei hat der Schutz der Nichtraucher/-innen aus gesundheitlichen Gründen Vorrang vor den Interessen der Raucher/-innen.

§ 3 Generelles Rauchverbot

  1. Aufgrund des höherrangigen Schutzbedürfnisses der Nichtraucher/-innen kommen die Geschäftsleitung und der Betriebsrat überein, dass das Rauchen in allen geschlossenen Räumen der Firma untersagt ist.

  2. Neu in die Firma eintretende Mitarbeiter/-innen werden auf dieses bestehende generelle Rauchverbot hingewiesen.

  3. Das Rauchverbot in allen geschlossenen Räumen gilt auch für Kunden und Besucher/-innen der Firma. Die Kunden und Besucher/-innen werden beim Betreten des Firmengeländes von den jeweils sie betreuenden Mitarbeitern/-innen der Firma auf das generelle Rauchverbot aufmerksam gemacht.

§ 4 Einrichtung von Raucherecken

  1. Während ihrer Pausen können die Mitarbeiter/-innen in den (überdachten Verbindungsräumen zwischen den Gebäuden 1 und 2) in den gesondert ausgewiesenen Raucherecken rauchen.

  2. Rauchende Mitarbeiter/-innen werden gebeten, die in den Raucherecken aufgestellten Standaschenbecher zu benutzen.

§ 5 Verstöße gegen das Rauchverbot

Jeder Verstoß gegen das generelle Rauchverbot in den geschlossenen Räumen der Firma hat für den betroffenen Mitarbeiter/die betroffene Mitarbeiterin disziplinarische Folgen. Zunächst wird eine Ermahnung ausgesprochen. Im Falle eines erneuten Verstoßes gegen diese Betriebsvereinbarung folgt dann eine Abmahnung. Bei wiederholten Verstößen gegen diese Betriebsvereinbarung kann eine verhaltensbedingte Kündigung ausgesprochen werden.

§ 6 In-Kraft-Treten und Kündigung

  1. Diese Betriebsvereinbarung tritt mit der Unterzeichnung in Kraft.

  2. Sie kann von beiden Seiten mit einer Frist von (6) Monaten zum Ende eines jeden Kalenderjahres gekündigt werden.

(Ort, Datum)

Für die Geschäftsleitung Für den Betriebsrat

T
tamirasun

22.08.2007 um 09:22 Uhr

Erstmal Danke für die Infos, die Vorlage werde ich dann nach unseren Bedürfnissen ausarbeiten.

Bei uns ist die größte Problematik allerdings noch die des Nachtdienstes, da die Stationen alleine besetzt sind und der nächste mögliche Raucherraum dann bis zu 7 Stockwerke entfernt ist.

Ich habe gehört, dass es Häuser gibt, welche das Rauchen Nachts noch auf Station im Eckchen bzw. Schmutzraum erlauben.

Unsere GF hat die Idee eines der mobilen Telefone an die Klingelanlage anzuschliessen, doch wenn ich ganz unten bin, wie soll ich dann mal eben schnell den Weg bis zum anderen Gebäude in den siebten Stock zurücklegen.

Vielleicht kennt jemand aus dem Forum da eine Möglichkeit zur Regelung speziell für den Nachtdienst.

Vielen lieben Dank auf jeden Fall jetzt schon!!!

Ihre Antwort