Erstellt am 03.11.2021 um 00:05 Uhr von celestro
Zumindest findet sich so ein Passus in einem Gesetz:
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3b.html
aber das ist Steuerrecht.
Erstellt am 03.11.2021 um 07:56 Uhr von xyz68
Kommt darauf an, wie bei euch die Arbeitszeit generell geregelt ist. Es gibt viele Firmen, die Sonntag Abends mit der Nachtschicht starten und dies ist nach dem Arbeitszeitgesetz auch problemlos möglich. Der Sonntag beginnt dann quasi schon am Samstag um 22:00Uhr und endet am Sonntag um 22:00. Extra-Sonntagszuschlag gibt es da nicht.
Andere Firmen starten mit den Schichten dann erst am Montag um 6 Uhr. Bei 5 Nachtschichten würde der Block dann bis Samstag 6 Uhr gehen und der Sonntag würde erst früh um 6 beginnen. Diese Verschiebungen sind laut Gesetz zulässig.
Erstellt am 03.11.2021 um 08:31 Uhr von Gladbachfocus
Bei uns sind die Sonntage (im Moment noch) Überstunden. Die Nachtschicht beginnt um 22:00 Uhr und endet um 06:00 Uhr am Montag morgen. Sonntagszulage wird aber nur von 22:00 bis 00:00 Uhr gezahlt.
Erstellt am 03.11.2021 um 09:55 Uhr von §§reiter
Solche Dinge sind in der Regel im Tarifvertrag geregelt. Gilt bei Euch einer? Wenn ja, da mal reinschauen.
Unser TV regelt z.B. dass die Nachtschicht immer dem Tag zuzuordnen ist, an dem sie begonnen hat. Also Samstag 19 Uhr bis Sonntag 7 Uhr = keine Sonntagszulage und Sonntag 19 Uhr bis Montag 7 Uhr = Sonntagszulage.