Erstellt am 14.12.2010 um 13:06 Uhr von paula
will keiner oder nicht genug? Für den 2. Fall sieht das BetrVG eine einfache Lösung vor
Erstellt am 14.12.2010 um 13:17 Uhr von rumpelstilzchen
es ist der 2. Fall,welcher § im BetrVG ist es zu finden???
Erstellt am 14.12.2010 um 13:33 Uhr von Ulrik
§9 BetrVG (Vgl Fitting Rn 49 zu § 9)
Dann besteht der BR eben aus weniger Mitgliedern.
Aber, wenn sich Kandidaten aufgestellt haben, dann führt eine Wahl durch.
Übrigens, ihr (alter BR) seid seit eurem geschlossenen Rücktritt nicht mehr im Amt!
Erstellt am 14.12.2010 um 15:53 Uhr von DerAlteHeini
paula
Na, heute dein Rätzeltag?
Erstellt am 14.12.2010 um 16:57 Uhr von paula
freilich ;-)
außerdem wollte ich motivieren selber mal ins Gesetz zu schauen ;-) Manchmal habe ich das Gefühl das passiert zu selten
Erstellt am 14.12.2010 um 17:22 Uhr von Petrus
@Ulrik: bitte deine Antwort nach Lektüre von §22 BetrVG korrigieren
Erstellt am 14.12.2010 um 17:25 Uhr von Lotte
Petrus,
wieso? Wenn sie alle zurückgetreten sind, ohne Beschluss, hat er doch vollkommen Recht.
Erstellt am 14.12.2010 um 17:39 Uhr von Petrus
@Lotte: Von meiner Wolke aus sehe ich da eher §13(2) Nr. 3 durchschimmern... Aber wenn deine Glaskugel was anderes sagt...
Erstellt am 14.12.2010 um 17:43 Uhr von Lotte
Petrus,
könnte natürlich sein. Du hast auf jeden Fall den besseren Überblick von da oben. Und wer will es sich mit Dir schon verderben? ;-))
Erstellt am 14.12.2010 um 17:49 Uhr von Petrus
@Lotte: Hast Du Angst, mit Schneechaos oder Glatteis bestraft zu werden? Oder Schmuddelwetter? Oder dass Du dermaleinst mit Deinem Personalchef auf der gleichen Wolke harfen darfst?
Erstellt am 14.12.2010 um 17:54 Uhr von nicoline
Petrus,
wenn Lotte harft, fällt der Personalchef sowieso von der Wolke, sanfte Töne sind in der ganzjährig klirrenden Kälte da oben ja technisch gar nicht möglich!
Erstellt am 14.12.2010 um 18:02 Uhr von Immie
...der mittlerweile geschlossen zurückgetreten ist ...
§ 13 BetrVG - Zeitpunkt der Betriebsratswahlen
(2) Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn
3.der Betriebsrat mit der Mehrheit seiner Mitglieder seinen Rücktritt beschlossen hat,
§ 22 BetrVG - Weiterführung der Geschäfte des Betriebsrats
In den Fällen des § 13 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 führt der Betriebsrat die Geschäfte weiter, bis der neue Betriebsrat gewählt und das Wahlergebnis bekannt gegeben ist.
Wo ist das Problem?
Erstellt am 14.12.2010 um 18:09 Uhr von Petrus
@Immi: Antwort 168070, letzter Satz
@nico: Das Dumme ist, der fällt nicht nur runter, sondern kann auch wieder hochfliegen. Tja - und unsafte Töne bis in alle Ewigkeit... Die Angst könnte berechtigt sein ;-)
Erstellt am 14.12.2010 um 18:14 Uhr von Immie
Das wird rumpelstilzchen schon am besten wissen, wie sie das hinbekommen haben:-)
Erstellt am 14.12.2010 um 18:17 Uhr von nicoline
@Petrus
*sondern kann auch wieder hochfliegen.*
halte ich statistisch und wolkenzugstechnisch für unwahrscheinlich, dass er dann wieder auf derselben Wolke landet.
*und unsafte Töne bis in alle Ewigkeit... *
Glaub ich nicht. Erstens harft man ja nicht den ganzen Tag und Lotte nur dann, wenn sie ihre Wolke gerne für sich haben will.
Erstellt am 14.12.2010 um 19:24 Uhr von Lotte
nico,
also brauch ich nur alle von der Wolke zu schubsen, die ich da nicht haben will? Klasse!!!
Petrus,
das hast Du jetzt mal gar nicht gelesen...;-))
Erstellt am 14.12.2010 um 21:22 Uhr von nicoline
Lotte,
nicht doch schubsen, einfach harfen, schubsen würde eine Wolkenbewohnerin doch nie fertig bringen!