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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Rasistische Aussage

M
Moied
Jan 2020 bearbeitet

Hallo zusammen, ich bin BR Mitglied eines 9er Gremium und auch die SBV in Person. Eine BR Kollegin hat sich wiederholt „für mich rassistisch“ geäußert. Es fallen Aussagen wie: Wir dürfen auch keine Kirchen in der Türkei bauen. oder; Muss das ( das = Mutzin Ruf ) sein. Das war als ich einen Inklusions Film für die anstehende BR-Versammlung vorgestellt habe. Letztens hat Sie sich über Menschen die einen Behinderten Ausweis wie folgt geäußert:

  1. Die haben ja eh nur Vorteile mit dem Ausweis.
  2. Immer schieben die Ihre Behinderung vor.
  3. Warum dürfen die mit dem Ausweis als erstes in den Flieger einsteigen?

Das kann so nicht mehr weiter gehen. Das geht gegen meine innerste menschliche Einstellung. Wir haben ganz strenge Compliance. Wenn ich das Melde lege ich mich mit 6 Leuten aus dem BR an. Diese 6 regeln alles unter sich. Der BR Vorsitzende hat Sie mal darauf hin vor allen ermahnt. Aber das Interessiert Sie nicht. Außerdem sind die beiden ziemlich gut befreundet.

A) Darf ich das was im BR an o. g. Punkten gesagt wurde an diese Stelle melden?

B)Seht Ihr das auch, das hier 1. eine rassitische Aussage getroffen wurde 2. eine diskriminierende Aussage gegenüber Behinderten getroffen hat.

C) Langt das aus zu einer fristlosen Kündigung trotz besonderem Kündigungsschutz wo doch der BR immer zustimmen muss eines eigenen Mitgliedes.

506012

Community-Antworten (12)

M
Moreno

21.01.2020 um 21:56 Uhr

Ich sehe da vielleicht viel Dummheit aber keinen Grund jemanden zu kündigen!

C
celestro

22.01.2020 um 00:37 Uhr

Stimme Moreno zu ... muss man nicht toll finden, aber als Grund für eine Kündigung taugt es nicht. Nicht mal, wenn das ein normaler Mitarbeiter wäre.

NB
nicht brauchen

22.01.2020 um 09:02 Uhr

Hmm soll Sie sich nen Fuß abschneiden lassen, dann kommt Sie auch als erste in den Flieger..... (wobei ich das nicht unbedingt begreife, warum dass wenn man dann 2-12h drinsitzt unbedingt noch 20min drauflegt) "Muss das" habe ich jetzt noch nicht auf meiner Liste??? Solange das eher so harmlos ist (meine Meinung) wird es schwierig hier tätig zu werden. Ihr könnte mal eher sagen, dass Sie auch die ausländischen Kollegen vertritt...

M
Moreno

22.01.2020 um 10:03 Uhr

Übrigens die BR Vorsitzende hat überhaupt kein Recht ein anderes BRM zu ermahnen! :-)

M
Moied

22.01.2020 um 10:57 Uhr

Hallo Moreno wo kann ich das nachlesen das der BR V keinen ermahnen darf! Besten Dank Grüße

C
celestro

22.01.2020 um 11:03 Uhr

Das steht nirgendwo so explizit, ist aber trotzdem korrekt.

"Der Vorsitzende hat im Rahmen der Leitung die Sitzung zu eröffnen, das Wort zu erteilen und zu entziehen, Abstimmungen durchzuführen und deren Ergebnis festzustellen, für eine Sitzungsniederschrift (§ 34) zu sorgen und die Sitzung zu schließen."

sind so einige Rechte / Pflichten, die der BRV hat. Aber Ermahnungen gehören nicht zu seinen Rechten.

M
Moreno

22.01.2020 um 11:05 Uhr

Moied der BRV ist Gleicher unter Gleichen und nicht der Vorgesetzte der übrigen BRM. Er leitet zwar die Sitzungen und kann auch mal das Wort entziehen aber ermahnen oder abmahnen dafür gibt es keine Befugnisse.

M
Matze

22.01.2020 um 15:14 Uhr

Moied, ich käme gar nicht auf die Idee, eine Kirche in der Türkei zu bauen. Mein Vorschlag: lass die Kirche im Dorf. Gemäß §75 BetrVG erfordert es schon einigen Zunder, um nach §104 BetrVG greifen zu können. Sicherlich, die von Deiner Kollegin betriebene Neidpolemik kann ätzend sein, jedoch ist sie "menschlich". Ihr beschließt als Gremium Eure Tagesordnung, im Zweifelsfall muss auch das Verhalten/Äußerungen während der BR-Sitzung als Thema auf die Tagesordnung. Und, Diskussionen aus dem BR sollten - auch zu Deinem Schutz - niemals nach außen dringen!

§
§§Reiter

22.01.2020 um 15:17 Uhr

Hallo Moied,

gleich zu Beginn, ich verachte dieses dumme Geschwätz genauso sehr wie Du. Deinen Umgang damit finde ich allerdings ziemlich schwach! Mund verbieten? fristlose Kündigung? Ich finde es erschreckend, wie ein scheinbar aufgeklärter und liberaler Mensch (wie Du einer zu sein scheinst) ohne es zu merken ganz tief in die faschistische Trickkiste greift. Gilt Meinungsfreiheit nur für Menschen, die Deine Meinung teilen? Nix da, Du musst Dich diesem Gelaber stellen! Vertrete Deinen Standpunkt genauso laut und vehement wie Deine ewig gestrige Kollegin. Du hast Recht und die besseren Argumente, also Mund auf und raus damit! Dann können sich die übrigen Anwesenden selbst ihren Teil denken, so funktioniert Meinungsbildung in einer Demokratie.

M
Matze

22.01.2020 um 15:21 Uhr

Ach ja, Nachtrag: Religionsfeindlichkeit ist kein Rassismus. Viele Deutsche sind nicht Christen, sondern Muslime, oder auch Juden, oder noch schlimmer: gottlose Heiden (so wie ich).

N
nicoline

22.01.2020 um 15:43 Uhr

celestro "Der Vorsitzende hat im Rahmen der Leitung die Sitzung zu eröffnen, das Wort zu erteilen und zu entziehen, Abstimmungen durchzuführen und deren Ergebnis festzustellen, für eine Sitzungsniederschrift (§ 34) zu sorgen und die Sitzung zu schließen." Quellenangabe? ;-))

M
Milchknilch

24.01.2020 um 14:15 Uhr

Also in einem Land, in dem derlei Kinkerlitzchen zu einer fristlosen Kündigung führen können, würde ich nicht Leben wollen. Die Meinungsfreiheit ist eines der höchsten Güter, die wir haben. Sie muss zurecht geschützt werden und gilt auch für diejenigen, die eine andere Meinung vertreten als ich selbst. Das Problem ist inzwischen tatsächlich, dass sich inzwischen über jeden - entschuldigung - Scheiß massiv empört wird. Auf einmal ist alles rassistisch, homophob oder frauenfeindlich obwohl es halt einfach nur ein dummer Kommentar war, den sich der Betreffende vielleicht hätte sparen können. Aber wer bin ich, darüber zu richten, was jemand sagen darf und was nicht. Zumindest nicht solang es keine groben Beleidigungen oder TATSÄCHLICHE rassistische Äußerungen sind.

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