Erstellt am 11.12.2010 um 08:01 Uhr von nicoline
Chinchilla,
*was ist damit gemeint*
damit ist genau das gemeint, was dort steht.
DER BETRIEBSRAT wurde gehört bedeutet, dass das gesamte Gremium gehört wurde, sonst würde da stehen, der Vorsitzende des Betriebsrats wurde gehört.
Die Anhörung des BR geschieht in der Regel in einer Betriebsratssitzung, zu der korrekt geladen und eine allen Mitgliedern zur Kenntnis gebrachte Tagesordnung abgearbeitet werden muss.
*oder müssen alle Mitglieder des BR gehört wurden sein,*
JA, auf jeden Fall
*oder reicht das der Vorsitzender seine BR-Mitglieder nur darüber informiert oder auch nicht.*
NEIN, auf keinen Fall.
Ich vermute, zumindest Du bist ein ziemlich neues BR Miitglied. Für Dich sind Schulungen wichtig. Sollte auch der BR Vorsitzende neu sein, braucht der auch Schulungen, sollte er schon lange im Amt sein, scheint er trotzdem Schulungen und jemanden zu brauchen, der ihm zeigt, wie es richtig zu laufen hat.
Erstellt am 12.12.2010 um 07:34 Uhr von DerAlteHeini
Chinchilla
Genanntes wird in einer ordentlichen Sitzung vom Gremium Betriebsrat bearbeitet. Dann bekundet das Gremium seinen Willen mit einem Beschluss. Der Vorsitzende hat nun die Pflicht entsprechend des gemachten Beschlusses zu handeln.
Erstellt am 13.12.2010 um 10:07 Uhr von Petrus
@nicoline, DAH: das _sollte_ es heißen. In der Praxis könnte es jedoch anders aussehen. Denn nach wie vor ist die Anhörung des BR durch den ArbGeb rechtswirksam erfolgt, wenn er dem BRV die entsprechenden Unterlagen in die Hand drückt. Dass der BRV einen Pflichtverstoß begeht, wenn er das Gremium nicht informiert, nicht auf eine Sitzung inkl. Beschlussfassung hinwirkt, etc. steht auf einem anderem Blatt. Aus Sicht des ArbGeb wurde der BR gehört. Punkt.