Schließung einer Abteilung
Unser Unternehmen möchte die Küche an einer Betriebsstätte aus wirtschaftlichen Gründe entfernen und unser Haus von der anderen Betriebsstätte aus mitversorgen. Angeblich sei die Renovierung zu Kostenintensiv. Es sollen keine Kündigungen folgen nur eventuelle Umstrukturierungen des Arbeitsplatzes. Hier haben wir unser Mitbestimmungsrecht schon angebracht. Laut unseren BRV könnten wir an der Schließung der Küche nichts mehr verhindern da wir bei wirtschaftlichen Angelegenheiten kein Mitbestimmungsrecht haben. Besteht wirklich keine Möglichkeit? Ist es uns möglich einen Wirtschaftsprüfer darauf anzusetzten?? da wir Bedenken haben das die vorgelegten Zahlen nicht Korrekt sind.
Community-Antworten (4)
10.12.2010 um 15:56 Uhr
. . . nach meinem Kenntnisstand ist das eine unternehmerische Entscheidung, in den der BR nichts reinzureden hat. Es gibt nach § 90 BetrVG nur ein Unterrichtungs- und Beratungsrecht. Ihr seid lediglich bei den Auswirkungen auf die MA mit im Boot, nicht wegen der Schließung an sich . . .
10.12.2010 um 16:15 Uhr
Wenn der AG es wirklich will wird in der BR nicht abbringen können. Aber ihr solltet Euch mal § 111 ff BetrVG anschauen. Die Verhandlungen zum Interessenausgleich bringen nicht selten auch Alternativen zur AG-Planung hervor. Aber da müsst ihr den AG überzeugen. Da habt ihr dann auch Möglichkeiten mal die Wirtschaftlichkeit zu betrachten. Je nach Betriebsgröße steht Euch der Berater aus § 111 Abs 1 S. 2 BetrVG zu. Sonst müßt ihr über § 80 BetrVG gehen. Wenn der AG zu sehr bockt in die Einigungsstelle. Da kann dann der Berater Beisitzer spielen
10.12.2010 um 19:00 Uhr
Hier sollte man auch einmal das Thema "betriebliche Übung" prüfen. Je nach dem wie lange doie Kantine schon bestand.
11.12.2010 um 01:26 Uhr
Und was soll das bitte bringen? Mal ehrlich du kannst nicht ernsthaft behaupten dass du damit einen entschlossenen AG stoppst
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