Erstellt am 10.12.2010 um 14:56 Uhr von wölfchen
. . . nach meinem Kenntnisstand ist das eine unternehmerische Entscheidung, in den der BR nichts reinzureden hat. Es gibt nach § 90 BetrVG nur ein Unterrichtungs- und Beratungsrecht. Ihr seid lediglich bei den Auswirkungen auf die MA mit im Boot, nicht wegen der Schließung an sich . . .
Erstellt am 10.12.2010 um 15:15 Uhr von paula
Wenn der AG es wirklich will wird in der BR nicht abbringen können. Aber ihr solltet Euch mal § 111 ff BetrVG anschauen. Die Verhandlungen zum Interessenausgleich bringen nicht selten auch Alternativen zur AG-Planung hervor. Aber da müsst ihr den AG überzeugen. Da habt ihr dann auch Möglichkeiten mal die Wirtschaftlichkeit zu betrachten. Je nach Betriebsgröße steht Euch der Berater aus § 111 Abs 1 S. 2 BetrVG zu. Sonst müßt ihr über § 80 BetrVG gehen. Wenn der AG zu sehr bockt in die Einigungsstelle. Da kann dann der Berater Beisitzer spielen
Erstellt am 10.12.2010 um 18:00 Uhr von pfeilenbogen
Hier sollte man auch einmal das Thema "betriebliche Übung" prüfen. Je nach dem wie lange doie Kantine schon bestand.
Erstellt am 11.12.2010 um 00:26 Uhr von ganther
Und was soll das bitte bringen? Mal ehrlich du kannst nicht ernsthaft behaupten dass du damit einen entschlossenen AG stoppst