Erstellt am 10.12.2010 um 08:01 Uhr von Tanzbär
Und warum sollte er darauf bestehen?
Erstellt am 10.12.2010 um 09:04 Uhr von rkoch
> Kann der BR darauf bestehen, dass ihm die Maßnahmen einzeln vorgelegt werden?
Nach §99 BetrVG ist keine spezielle Form vorgesehen, also kann der AG der AG Euch ein Butterbrotpapier hinschmeißen oder dem BRV das ganze auch mündlich diktieren.
Warum sollte er also nicht alles in ein Paket packen?
Was allerdings wichtig ist: Für Euch ist jede Maßnahme für sich (jede Person !) ein Einzelfall, also für jeden Einzelfall ein TOP in der Einladung und ein Beschluß. Auch wenn der AG Euch den Fall als "Sammlung" vorträgt kann der BR keinen Sammelbeschluß fassen!
> Hierzu ist der Arbeitgeber der Meinung es reicht dem BR eine Exel Tabell mit den Namen der Mitarbeiter
> als 99 Maßnahe einzureichen.
Das wiederum reicht nicht! Nicht vom Umstand der zusammengefassten Information der betroffenen Personen her (das geht) sonder von dem Satz "das reicht" her. Das "reicht" nämlich vom UMFANG her nicht. Zitat §99:
> er hat dem Betriebsrat unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen Auskunft über die
> Auswirkungen der geplanten Maßnahme zu geben
Davon das er Euch über die Auswirkungen der Maßnahme ausführlich informiert hat lese ich bei Dir nichts. Ohne das läuft Eure Frist nicht und der AG kann die Maßnahme nicht durchführen.