Erstellt am 10.12.2010 um 09:25 Uhr von rkoch
Gegenfrage: Kann er überhaupt einen AN ohne Lohnzahlung von der Arbeit freistellen?
Wenn beide das wünschen nennt man das unbezahlten Urlaub und ist genausowenig Mitbestimmungspflichtig oder Informationspflichtig wie bezahlter Urlaub - abgesehen von der Frage Urlaubsgrundsätze, etc. oder Frage der Ordnung des Betriebes, aber i.d.R. nicht der Einzelfall. Betrifft es mehrere oder gibt es einen anderen kollektiven Zusammenhang (z.B. wenn es genehmigter unbezahlter Urlaub ist, kann das dann jeder machen?) oder ist es etwas wie eine Betriebsbuße oder was auch immer: I.d.R. MBR nach §87 (1) Nr. 1 oder ggf. Nr. 5 oder 10.
So einfach ist die Frage also nicht zu beantworten. Ich würde aber sagen Ja - Informationsrecht, wenn es sich um einen im Betrieb ungewöhnlichen Fall handelt, wegen der potentiellen MBR nach §87.
Erstellt am 10.12.2010 um 11:12 Uhr von neskia
Im Forum war gestern ein Thema wegen Info bei Abmahnung.
Ich meine, dass hier auch Infopflicht nach §80 (2) vorliegen kann. Der BR muss prüfen können, ob Mitbestimmungsrechte nach §§87,102 betroffen sind.