Altlasten eines abgewählten BR - Angelegenheiten vom RA unabgeschlossen zurückziehen?
Hallo Ihr, wir sind ein neu gewählter BR. Vom alten BR wurden mehrere Angelegenheiten an einen Rechtsanwalt gegeben, die wir so weder vertreten können, noch für sinnvoll halten. Kann man diese "Altlasten" rigoros unterbrechen, d.h. diese Angelegenheiten vom RA unabgeschlossen zurückziehen, um mit einem "sauberen Schnitt" von Neuem zu beginnen? ... oder müssen diese laufenden Geschäfte weitergeführt werden, obwohl wir nicht dahinter stehen?
Community-Antworten (1)
23.01.2007 um 22:35 Uhr
Hallo Du, selbstverständlich könnt ihr die Angelegenheiten zurückziehen. Dafür muss der BR die entsprechende Beschlüsse fassen und sich dann an den RA wenden. Die aufgelaufenen Kosten muss der AG tragen.
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