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Dieser Beitrag ist vor 21 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Personelle Angelegenheiten und Leistungskontrolle

T
takijo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ihr Helfer. Bei unserer heutigen Sitzung gekammen wir zur Kenntnissnahme eine Stundenreduzierung einer Kollegin. Sie wollte das gerne und hat es beantragt. Nun meine Frage. Die GF sagt wir hätten da keine Mitbestimmung da es die Kollegin ja so wollte. Aber bei anderen Kolleginnen haben wir immer als BR zugestimmt. Was ist den nun richtig? Wir sind ein ziemlich neuer BR und haben große Probleme mit Personellen Angelegenheiten und fühlen uns da über den Tisch gezogen. Könnt ihr mir konkrette Antworten geben und mir auch genau sagen wo ich das Nachlesen kann? Im Betiebsverfassungsgesetz finden wir es nicht eindeutig. Meine zweite Frage. In der verwealtung wird morgen gesagt da die dortigen Kollegen doch mal alle 10 min. aufschreiben sollen was sie gerade tun? Täusch ich mich oder ist das eine Leistungskontrolle die über den BR laufen muss????? Auch hier bitte wo steht das??

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Community-Antworten (2)

N
Nicole

12.05.2005 um 20:54 Uhr

Zu deiner ersten Frage: Lt. BetrVG § 99 habt ihr da eigentlich kein Mitbestimmungsrecht, da weder Einstellung, Umgruppierung, Eingruppierung oder versetzung. Nach dem Teilzeitbefristungsgesetz hat jeder Arbeitnehmer das Recht darauf seine Stunden zu reduzieren, wenn er dieses wünscht und der Arbeitgeber sollte dieses nach Möglichkeit erlauben. Zudem ist dieses Individualrecht, d.h. mit der einzelnen Gestaltung vom Arbeitsverträgen hat der Betriebsrat nichts zu tun, nur wenn es kollektiv wird, habt ihr ein Mitspracherecht. Arbeitsverträge sind immer Individualrecht. Zu der 2. sache kann ich leider nichts sagen.

O
otto

12.05.2005 um 23:24 Uhr

Zur ersten Frage schließe ich mich Nicole an. Eine Antwort zur zweiten Frage ist ein bißchen schwierig ohne nähere Informationen über die Vorgehensweise des Arbeitsgebers. Ein Tip: Ein Mitbestimmungsrecht könnte sich u.U. aus § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ergeben ("Regelungen über das Verhalten der Arbeitnehmer"). Der BR könnte einfach mal dieses Mitbestimmungsrecht für sich reklamieren und abwarten, wie der Arbeitgeber reagiert.

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