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Lohnt es sich für ein ausgeglichenes Gehaltsgefüge einzusetzen?

B
BRNeunzig
Nov 2016 bearbeitet

Hallo liebe BRs,

in unserem Betrieb gibt es keine Gehaltsstufen oder -gruppierungen. Alles kann bei einer Einstellung verhandelt werden.

Nun haben wir eine Anhörung bezüglich einer Einstellung, und der Kandidat soll ein wesentlich höheres Jahreshalt als die langjährigen Kollegen mit gleichem Arbeitsfeld und -tätigkeit erhalten.

Wie würdet Ihr handeln?

Haben wir als BR überhaupt eine Möglichkeit auf ein ausgeglichenes Gehaltsgefüge hinzuarbeiten? Und ist dies im Sinne der Belegschaft?

Liegt das im Bereich des Kollektivrechts?

Wir sind über Meinungen dankbar.

Viele Grüße

1.00903

Community-Antworten (3)

S
sanifair

09.12.2010 um 23:03 Uhr

ihr könnt ein Eingruppierungsschema mit dem AG verhandeln. Da gibt es sogar ein Initiativrecht. Aber das heißt noch lange nicht dass danach der AG gleiche Arbeit gleich vergüten muss.

P
Petrus

10.12.2010 um 10:34 Uhr

Dazu gibt es Seminare von allen namhaften Anbietern. Vom Betreiber dieses Forums z.B. diese: http://www.waf-seminar.de/Prospekte/T0015002.pdf

S
Saxonia

10.12.2010 um 15:44 Uhr

Hallo -

zuerst einmal solltet Ihr der Einstellung nicht widersprechen, auch nicht in bezug auf die Vergütung. Bei der nächsten Gehaltsauswertung könnt Ihr auf die Niveauunterschiede hinweisen und eine Angleichung fordern.

sanifair hat bereits auf die Möglichkeit verwiesen, ein einheitliches Gehaltsgefüge zu verhandeln. Allerdings kenne ich keinen BR, der das zur Zufriedenheit hingekriegt hat - da der AG in diesem Zusammenhang auch Gehälter absenken kann bzw. über die Höhe des Gesamtbetrags, den er für Gehalt + Lohn ausgeben will, selber bestimmen kann.

Alternativ: Tarifkommission gründen und einen Tarifvertrag verhandeln...

Schöne Grüße von Saxonia

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