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Kündigung eines Betriebsrats - weil Arbeitsstelle aufgelöst bzw. verteilt werden müsste und BRM nicht anderswo einzusetzen sei?

K
khh2806
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, Frage: Man darf doch einem Betriebsratsmitglied nur auserordendlich kündigen!? Wir haben seit Dez. 08 Kurzarbeit und jetzt muss die Firma Entlassungen aussprechen auf Grund der schlechten Arbeitslage. Mir als BR wurde ebenfalls eine ordendliche Kündigung ausgesprochen. Begründung: meine Arbeitsstelle müsste aufgelöst bzw. verteilt werden und ich sei nicht anderswo einzusetzen. Ich arbeite 18 Std./Wo. momentan durch die Kurzarbeit nur 12Std./Wo.

Kann mir als BR doch noch gekündigt werden?? Auf was muss ich achten?? Gibt es da Besonderheiten die man gerne übersieht??

Freu mich auf eine schnelle Antwort. Danke

4.15102

Community-Antworten (2)

W
w-j-l

25.02.2009 um 14:30 Uhr

Grundsätzlich geht es nicht, aber in Ausnahmefällen schon.

Lies dazu mal § 15 (5) KSchG

L
Laffo

25.02.2009 um 21:44 Uhr

@khh2806

...wenn es in "deiner" Firma ein ähnliches Arbeitsgebiet gibt wie deinem Jetzigen, egal ob Teilzeit, so muß der AG dich auf diesen Arbeitsplatz versetzen. Der dort Beschäftigte beißt dafür ins Gras...

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