Erstellt am 09.12.2010 um 22:48 Uhr von wölfchen
. . . wenn die Anträge noch VOR Ablauf der Befristung reinkommen, könntet Ihr es mit §99(2)3. BetrVG versuchen - sonst habt Ihr, bzw. die befristet eingestellten MA schlechte Karten . . .
Erstellt am 10.12.2010 um 09:48 Uhr von rkoch
> könntet Ihr es mit §99(2)3. BetrVG versuchen
KDV! Kannst Du Vergessen ....
Der zieht nur bei UNBEFRISTETER Einstellung und Marzipan sagt ja ausdrücklich "Leiharbeiter oder Zeitvertrag"
Erstellt am 10.12.2010 um 13:56 Uhr von Lotte
Marzipan,
das Thema hatten wir hier schon oft. Als BR könnt Ihr nur versuchen, Druck aufzubauen. Dazu ist es immer gut, die KollegInnen per BetrVers zu informieren, Befristungen zu prüfen, Personalplanung einzufordern, jeden Einsatz eines LeihAN zu prüfen, Gewerkschaft einzubeziehen...
Erstellt am 11.12.2010 um 10:55 Uhr von mainpower
Hallo,
Arbeitsvertrag läuft aus und fertig. Das weiß der AN schon bei der Einstellung. Wenn der AG dann einen anderen Kollegen einstellt und der schon Leiharbeitnehmer im Betrieb war wird er schon seinen grund haben warum er das tut. Er konnte seine Arbeitsleistung ja schon ohne Risiko prüfen. So ist das halt im Arbeitsleben.
Erstellt am 11.12.2010 um 11:27 Uhr von Lotte
mainpower,
hab das ganze anscheinend völlig falsch verstanden...dachte es werden LeihAN genommen. Sehe jetzt erst, dass die LeihAN als MA eingestellt werden...