Zeitverträge - kann der AG neuerdings Zeitverträge verlängern kann wie er Lust und Laune hat auch über die zwei Jahre hinaus?
Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist die höchstens dreimalige Verlängerung eines ohne sachlichen Grund befristeten Arbeitsvertrags bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren zulässig.
Jetzt sagt mir ein kollege das ein AG neuerdings Zeitverträge verlängern kann wie er lust und laune hat auch über die zwei jahre hinaus. Kann das jemand von euch auch bestätigen und wen ja wo finde ich etwas darüber ???? Danke im Vorraus
Community-Antworten (3)
24.11.2007 um 18:43 Uhr
sprechen wir vielleicht über Befristungen mit Sachgrund? Dann ist das nichts neues...
24.11.2007 um 18:53 Uhr
Nein gleicherArbeitzplatz ohne eine Veränderung
24.11.2007 um 19:03 Uhr
"Jetzt sagt mir ein kollege das ein AG neuerdings Zeitverträge verlängern kann wie er lust und laune hat "
Mit Sicherheit nicht!
"auch über die zwei jahre hinaus. "
Das könnte wiederum möglich sein.
"...wen ja wo finde ich etwas darüber ???? "
Neuerdings im §14 Abs. 3 TzBfG und im Abs. 2a
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