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Zeitverträge - kann der AG neuerdings Zeitverträge verlängern kann wie er Lust und Laune hat auch über die zwei Jahre hinaus?

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enes
Jan 2018 bearbeitet

Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist die höchstens dreimalige Verlängerung eines ohne sachlichen Grund befristeten Arbeitsvertrags bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren zulässig.

Jetzt sagt mir ein kollege das ein AG neuerdings Zeitverträge verlängern kann wie er lust und laune hat auch über die zwei jahre hinaus. Kann das jemand von euch auch bestätigen und wen ja wo finde ich etwas darüber ???? Danke im Vorraus

5.07703

Community-Antworten (3)

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paula

24.11.2007 um 18:43 Uhr

sprechen wir vielleicht über Befristungen mit Sachgrund? Dann ist das nichts neues...

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enes

24.11.2007 um 18:53 Uhr

Nein gleicherArbeitzplatz ohne eine Veränderung

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Peanuts

24.11.2007 um 19:03 Uhr

"Jetzt sagt mir ein kollege das ein AG neuerdings Zeitverträge verlängern kann wie er lust und laune hat "

Mit Sicherheit nicht!

"auch über die zwei jahre hinaus. "

Das könnte wiederum möglich sein.

"...wen ja wo finde ich etwas darüber ???? "

Neuerdings im §14 Abs. 3 TzBfG und im Abs. 2a

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