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Zeitverträge / befristete Neueinstellungen

H
hama04
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich benötige dringend eine Rückinfo bzgl. Zeitverträge. Wir beschäftigen hier derzeit einen MA der noch bis Ende Juli befristet eingestellt ist. Dieser Vertrag soll jedoch nicht verlängert werden mit der Begründung, dass die Firma keine unbefristeten MA einstellen möchte. Andererseits werden insgesamt zwei neue Stellen ausgeschrieben - ebenfalls auf zwei Jahre. Eine Stelle soll bereits zum 01.01.08 besetzt werden, auf die sich eine Leiharbeitnehmerin beworben hat und auch angenommen wird. Meine Frage ist nun, ist das überhaupt zulässig. Die Arbeitskraft als solches wird definitiv benötigt. Wäre schön, wenn ich schnellstmöglich ein Rückmeldung bekommen könnte..... Besten Dank

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Community-Antworten (3)

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Konrad

04.12.2007 um 09:24 Uhr

Hallo Hama04 Keine MA unbefristet einstellen zu wollen, ist kein Sachgrund im rechtlichen Sinne. Eine Befristung ohne Sachgrund kann mit einem neuen Arbeitnehmer vereinbart werden, der mit diesem Arbeitgeber noch nie ein Arbeitsverhältnis hatte. Grundlage ist §14 Abs.2 TzBfG Die Befristung ist auf maximal zwei Jahre beschränkt und zulässig . Ist sie für eine kürzere Zeit vereinbart, kann das Arbeitsverhältnis bis zur Dauer von insgesamt zwei Jahren insgesamt drei Mal befristet verlängert werden. Eine "Verlängerung" liegt aber nur vor, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer rechtzeitig vor dem Ablauf der vorangehenden Befristung eine neue schriftliche Befristungsabrede vereinbaren.

H
hama04

04.12.2007 um 10:10 Uhr

Heisst das, dass die sogenannten befristeten Neueinstellungen mit einem Sachgrund eingestellt werden müssten ??? Sorry, wenn ich da noch einmal nachfrage..... Für mich ist das etwas verwirrend. Mir oder uns im BR geht es um die Frage, ob die Firma zum einen den Vertrag auslaufen lassen kann und zum anderen aber zwei befristete Neueinstellungen vornehmen kann... DANKE noch einmal...

K
Kölner

04.12.2007 um 10:18 Uhr

@hama04 Das kann die Firma/der GF in Hülle und Fülle geschehen lassen. Das nennt man unternehmerische Entscheidung.

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