Erstellt am 04.12.2007 um 08:24 Uhr von Konrad
Hallo Hama04
Keine MA unbefristet einstellen zu wollen, ist kein Sachgrund im rechtlichen Sinne.
Eine Befristung ohne Sachgrund kann mit einem neuen Arbeitnehmer vereinbart werden, der mit diesem Arbeitgeber noch nie ein Arbeitsverhältnis hatte. Grundlage ist §14 Abs.2 TzBfG
Die Befristung ist auf maximal zwei Jahre beschränkt und zulässig . Ist sie für eine kürzere Zeit vereinbart, kann das Arbeitsverhältnis bis zur Dauer von insgesamt zwei Jahren insgesamt drei Mal befristet verlängert werden. Eine "Verlängerung" liegt aber nur vor, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer rechtzeitig vor dem Ablauf der vorangehenden Befristung eine neue schriftliche Befristungsabrede vereinbaren.
Erstellt am 04.12.2007 um 09:10 Uhr von hama04
Heisst das, dass die sogenannten befristeten Neueinstellungen mit einem Sachgrund eingestellt werden müssten ??? Sorry, wenn ich da noch einmal nachfrage..... Für mich ist das etwas verwirrend. Mir oder uns im BR geht es um die Frage, ob die Firma zum einen den Vertrag auslaufen lassen kann und zum anderen aber zwei befristete Neueinstellungen vornehmen kann... DANKE noch einmal...
Erstellt am 04.12.2007 um 09:18 Uhr von Kölner
@hama04
Das kann die Firma/der GF in Hülle und Fülle geschehen lassen. Das nennt man unternehmerische Entscheidung.