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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Massenentlassung - muss man die ausgelaufenen Zeitverträge bei den KSchg. § 17 anzeigepflichtigen Entlassungen mit berücksichtigen?

K
kainil
Jan 2018 bearbeitet

Frohes neues Jahr zusammen.

Unsere GF hat in den letzten 2 Monaten ca. 30 Ma betriebsbedingt gekündigt bzw. Zeitverträge auslaufen lassen. Meine Frage lautet, ob man die ausgelaufenen Zeitverträge bei dem KSchg. § 17 Anzeigepflichtigen Entlassungen mit berücksichtigen muss.

bin gespannt

5.06703

Community-Antworten (3)

K
Kölner

05.01.2009 um 11:18 Uhr

@kainil Wie viele wurden betriebsbedingt GEKÜNDIGT? Die Zeitverträge interessieren nicht...

K
kainil

05.01.2009 um 12:00 Uhr

Moin Kölner,

es zählen aber doch die Zeitverträge die vorher betriebsbedingt gekündigt worden sind, oder sehe ich das falsch? Es sind 6 oder 7 festangestellte betriebsbedingt gekündigt worden, sowie 15 Zeitverträge betriebsbedingt gekündigt worden, der Rest war auslaufende Verträge. Zur Info: Wir waren ein Betrieb mit 216 MA

K
Kölner

05.01.2009 um 12:17 Uhr

@kainil Habt Ihr einen TV oder die AN eine Klausel im AV, dass die vorzeitige Kündigung von TzBfG-AN überhaupt möglich war?

Ansonsten gelten zunächst mal die 30 Tage in denen 10% (in Eurem Fall) gekündigt werden muss. Aber was hindert Euch daran, dass zu behaupten? Auch kann man von selbst mal mit der AfA reden...

Ein erzwingbarer Sozialplan könnte bald in greifbare Nähe rücken...

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