Anhörung zu einer Kündigung
Hallo zusammen,
Frage: Ist ein Vorsitzender oder sein Stellvertreter verpflichtet, bei einer Anhörung (welche seit 2 Tagen in unserem BR-Büro auf dem Tisch liegt) zu einer fristlosen, hilfsweise ordentliche Kündigung eines Arbeitnehmer, hier eine Betriebsratssitzung einzuberufen, oder kann er von sich aus einfach die Kündigungsanhörungen ignorieren, mit der Aussage, er sieht hier keinen Handlungsbedarf!
Bitte um schnellstmöglichen Ratschlag!!!
mit besten Grüßen
mucspezi
Community-Antworten (2)
09.12.2010 um 09:46 Uhr
Weder der BRV noch der Stellv. können sagen, dass sie hier keinen Handlungsbedarf sehen. Die beiden sind nicht der BR sondern ihr alle. Der BRV muss eine Sitzung einberufen und ihr alle fasst einen Beschluss über die Anhörung.
09.12.2010 um 11:02 Uhr
Es steht im BetrVG. Dort steht, dass der BR und nicht der BRV oder Stellvertreter zu beteiligen ist. Weiter steht dort, dass der BRV die weiteren Sitzungen (nach der konstituierenden) einzuberufen hat unter Vorlage der TO
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