Wir sind ein dezentralisiertes Dienstleistungsunternehmen, welches bundesweit tätig ist.
Wir sind tarifgebunden. Laut unserer Arbeitsverträge ist unser Einsatzort ganz Deutschland. Unserer AG will jetzt 2 Serviceeinheiten, die für 2 benachbarte Gebiete zuständig sind, dauerhaft zusammenlegen. Für die einzelnen AN würde dies eine Mehrbelastung (längere Fahrtzeiten, mehre neue Gerätetypen) bedeuten. Die bestehenden Serviceeinheiten existieren bereits seit über 15 Jahren. In Notsituationen
wurde immer wieder mal personell ausgeholfen.
Hilft mir hier der §95, bzw. der §99 des BetrVG weiter, um diese dauerhafte Zusammenlegung zu verhindern?