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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Drohende Versetzungen verhindern

A
Arnoldo
Nov 2016 bearbeitet

Wir sind ein dezentralisiertes Dienstleistungsunternehmen, welches bundesweit tätig ist. Wir sind tarifgebunden. Laut unserer Arbeitsverträge ist unser Einsatzort ganz Deutschland. Unserer AG will jetzt 2 Serviceeinheiten, die für 2 benachbarte Gebiete zuständig sind, dauerhaft zusammenlegen. Für die einzelnen AN würde dies eine Mehrbelastung (längere Fahrtzeiten, mehre neue Gerätetypen) bedeuten. Die bestehenden Serviceeinheiten existieren bereits seit über 15 Jahren. In Notsituationen wurde immer wieder mal personell ausgeholfen. Hilft mir hier der §95, bzw. der §99 des BetrVG weiter, um diese dauerhafte Zusammenlegung zu verhindern?

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Community-Antworten (1)

U
Ulrik

08.12.2010 um 17:55 Uhr

Hi,

ich sehe hier die beiden von dir genannten § leider nicht.

IMHO handelt es sich hier nicht um Versetzungen, sondern um eine Zusammenlegung von zwei Betriebsteilen. Wenn keine Kündigungen angesetzt sind, sehe ich auch keinen Ansatz für eine Sozialauswahl.

Letztendlich ist es eine unternehmerische Entscheidung, bei der der BR kein Mitspracherecht hat.

Was die Fahrzeiten angeht, wie lange wären die denn in Zukunft?? Als kleine Richtschnur, im §121 SGB III ist für Arbeitslose geregelt, welche Fahrzeiten sie zur Aufnahme einer Tätigkeit in Kauf nehmen müssen. Bei über sechs Stunden AZ ist eine Pendelzeit von zweieinhalb Stunden zumutbar.

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