Ein Hallo in die Runde,
unten folgende Frage zu Dienstreisen, deren Anordnung durch den Arbeitgeber meiner Erkenntnis nach grundsätzlich mitbestimmungs-frei ist, diskutiert unser Gremium:

In den kommenden Monaten sollen diverse Kolleginnen zur Unterstützung (Hilfe bei der Einführung einer neuen Technik) von Partnerunternehmen jeweils für ca. 1-3 Tage bis zu 500 km entfernt eingesetzt werden. Diese Dienstreisen stellen eine Ausnahme vom üblicherweise festen Arbeitsort dar und erstrecken sich in einigen Fällen über die gewöhnliche Arbeitszeit , z.B. an Sonn- und Feiertagen, hinaus. Betroffen sind auch Personen, die Pflegefälle zu hause haben oder Alleinerziehend sind und somit außerhalb ihrer üblichen Arbeitszeit gebunden sind.

Meine Frage: Gibt es für den Betriebsrat hier Mitbestimmungsrechte (z.B. durch erhebliche Änderung der Arbeits-Umstände durch Übernachtungen, langen Reisezeiten oder Arbeit an Sonn- und Feiertagen) und muss der Betriebsrat über die Dienstreiseplanung vollständig und rechtzeitig informiert werden?

VG