Arbeiten an den lt. BMTV freien Arbeitstagen 24. & 31.12.?
Hallo Forum, unser AG möchte am 24. & 31.12. die Nachtschichten bis jeweils 06:00 Uhr laufen lassen. In unserem BMTV steht allerdings Zitat: "Am 24. & 31.12. wird nicht gearbeitet.Die ausfallende Arbeitszeit wird bezahlt". Unser AG beruft sich darauf, dass abrechnungstechnisch 06:01 Uhr der Folgetag beginnt, also der 24. bzw. 31.12. endet 06:00 Uhr morgens des Folgetages.Gibt es sowas? Woher er das hat, frage ich ihn noch...& die GEW auch noch..
Community-Antworten (12)
08.12.2010 um 10:04 Uhr
Natürlich! Guckst Du hier: §9 (2) ArbZG.
08.12.2010 um 13:53 Uhr
@rkoch
gilt hier nicht das Günstigkeitsprinzip?
08.12.2010 um 14:19 Uhr
Laffo, wird denn im TV die Möglichkeit des § 9 (2) ArbZG ausdrücklich ausgeschlossen? Aus Deiner Schilderung kann ich noch nichts erkennen, was dem § widersprechen würde?!
08.12.2010 um 16:01 Uhr
@Laffo
Der § und die Vorgehensweise der GF macht definitiv Sinn, da sonst entweder
- der Schichtplan grundsätzlich so gestaltet sein müsste, das die letzte Schicht um 24:00 enden müsste und die erste um 0:00 Uhr beginnt (was seltenst der Fall sein dürfte)
- in Feiertagen hinein laufende Schichten um 24:00 des Tags vor dem Feiertag abgebrochen werden müssten und um 0:00 Uhr nach dem Feiertag wieder fortgesetzt werden müsste. D.h. z.B. Nachtschicht von 22:00 bis 6:00: Die AN arbeiten von 22:00 bis 24:00, dann Feierabend, Feiertag, dann wieder von 24:00 bis 06:00 Uhr. Das macht wenig Sinn und das machen auch die AN nicht lange mit. Deshalb ist es Sinnvoll den Tagesbeginn entweder auf 22:00 vorzuverlegen oder auf 06:00 zurückzuverlegen, so das die ganze Schicht ausfällt und nicht noch geteilt werden muss.
09.12.2010 um 18:28 Uhr
@Lotte "wird denn im TV die Möglichkeit des § 9 (2) ArbZG ausdrücklich ausgeschlossen? Aus Deiner Schilderung kann ich noch nichts erkennen, was dem § widersprechen würde?!"
die Möglichkeit wird aber auch gar nicht erst angeführt!
Heute war die GEW-Sekräterin bei uns und bestätigte meine Auffassung!-> keine Arbeit
@rkoch ich finde es verwunderlich, wenn ein TV eine Besserstellung ggü. dem ArbZG zulässt, dass du hier die Auffassung des AG vertritts... ..& in der Kommentierung zum ArbZG § 9 Abs.2 steht auch nur "kann"!
09.12.2010 um 21:37 Uhr
Laffo, wie sehen denn dann die Schichten in der Praxis aus? Und wie war es bislang?
09.12.2010 um 21:59 Uhr
Ich habe nichts von muss gesagt! Falls es untergegangen ist: Ich habe nicht gesagt das der AG das alleine tun kann ohne den BR! Die Sache fällt definitiv unter §87 (1) Nr. 1. BetrVG
Und ich behaupte das von Besserstellung keine Rede ist.
- sagt ja §9 ArbZG kann - und der TV nichts anderes (auch nicht das §9 nicht anzuwenden sei), also gilt das kann aus dem Gesetz - nicht mehr und nicht weniger
- Man kann behaupten das es besser ist, wenn die Kollegen ab 0:00 24.12. frei haben und nur von 22:00 - 24:00 arbeiten müssen. Ich behaupte das es besser ist, wenn der Beginn des 24.12 auf 22:00 am 23.12. vorverlegt wird! Dann müssen sie nämlich gar nicht erst auf Arbeit anrücken! Ich behaupte auch, das es besser ist wenn sie bis 24.12. 6:00 Uhr arbeiten! Man sollte daran denken, das der 24.12. nicht immer auf einen Freitag fällt. Schauen wir uns doch mal den Fall Dienstag, 24.12. an: Ohne Verschiebung arbeiten die Kollegen wie folgt:
Montag, 23.12. 22:00-24:00 Dienstag 24.12. frei Mittwoch 25.12. frei Donnerstag 26.12. frei Freitag 27.12. 00:00-06:00 (Rest von Montag) Freitag 27.12. 22:00-06:00
Mit Verschiebung auf 22:00: Montag, 23.12. - Mittwoch 25.12. frei Donnerstag 26.12. 22:00 - 06:00 Freitag, 27.12. 22:00-06:00
Mit Verschiebung auf 06:00: Montag, 23.12. 22:00-06:00 (an Heiligabend) Dienstag - Donnerstag, 26.12. frei Freitag, 27.12. 22:00-06:00
Beachte: In allen drei Fällen arbeiten die Kollegen in der Weihnachtszeit 16h, Ohne Verschiebung aber an drei Tagen, mit Verschiebung nur an zwei Tagen. Was ist jetzt an der Variante "ohne Verschiebung" besser?
OK, Weihnachten ist ein blödes Beispiel, da drei aufeinanderfolgende Tage frei sind und so die Möglichkeit einen Zeitvorteil mitzunehmen recht gut ist. Aber die Verschiebung kann man nicht mal machen, mal nicht. Entweder man macht sie, dann gilt sie an 365 Tagen im Jahr, oder man macht sie gar nicht. Wenn Du Dir jetzt einen einzelnen Feiertag mitten in der Woche z.B. Mittwoch anschaust:
Ohne Verschiebung: Montag: 22:00-06:00 Dienstag: 22:00-24:00 (ab 00:00 schlafen ?) Mittwoch frei Donnerstag: 00:00-06:00 (Rest von Dienstag, vor 24:00 Uhr Schlafen?) Donnerstag: 22:00-06:00 Freitag: 22:00-06:00
Mit Verschiebung: Montag 22:00-06:00 Dienstag: 22:00-06:00 (am Feiertag) Mittwoch frei (normal schlafen) Donnerstag: 22:00-06:00 Freitag: 22:00-06:00
Ohne Verschiebung: 5 Arbeitstage Mit Verschiebung: 4 Arbeitstage
Nochmal: Was ist an der Variante ohne Verschiebung besser?
Ob ihr das macht oder nicht ist mir Wurscht. Überlegts Euch und denkt alle Varianten durch BEVOR ihr eine Variant festnagelt und Euch auf Weihnachten freut und beim nächsten Feiertag von den Kollegen eins auf den Latz bekommt weil sie sich verarscht fühlen!
BTW: Schichtbetrieb gibts doch bei Euch nicht erst seit gestern! Wenn ihr an anderen Feiertagen bislang so gehandelt habt das verschoben wurde, dann habt ihr jetzt an Weihnachten keine Wahl (außer ab jetzt auf Dauer das System zu ändern)!
BTW: Eure GEW-Sek. hat absolut Recht! Ohne das ihr mit dem AG die Verschiebung vereinbart fällt um 0:00 Uhr am 24.12. der Hammer. Ob sie Euch damit einen Gefallen getan hat wird sich zeigen (wie Du nach dieser langen Ausführung vielleicht erkennst).
09.12.2010 um 22:58 Uhr
rkoch, danke, dass Du Dir die Fleißarbeit gemacht hat, zu der ich einfach zu faul war ;-)
10.12.2010 um 01:13 Uhr
@rkoch man warst du fleißig!!!! deine aufgezeigten Feiertagskonstellationen sind in einer GBV geregelt.Verschiebungen oder Vorziehen von Schichtmodellen werden auch von uns teilweise initiiert.Der 24.12. ist aber kein Feiertag! Bislang wurden meistens "Brückentage" bei besserer Lage der beiden Feiertage(25/26.12)vereinbart!Des Weiteren war bislang am 23.12. mit der Spätschicht Schluss. Übrigens haben die KollegenInnen uns aufgefordert dagegen vorzugehen!!!
10.12.2010 um 09:45 Uhr
Laffo, na dann ist doch die Lösung: Schluss mit Spätschicht am 23., Beginn mit Frühschicht am 27., sicher die vom BR und den KollegInnen angestrebte, oder?
10.12.2010 um 09:48 Uhr
Des Weiteren war bislang am 23.12. mit der Spätschicht Schluss.
Das hast du bislang aber nicht gesagt! Damit ändert sich grundätzlich alles! Wenn der AG das bislang gemacht hat ohne das es eine zwingende Regelung gibt und er nicht die "freiwilligkeit" betont, dann seid ihr ohnehin im Bereich der betrieblichen Übung. Oder hat sich der Wortlaut Eures BMTV zum Nachteil geändert?
Der 24.12. ist aber kein Feiertag!
Gut ich kenne Euren TV nicht vom gesamten Wortlaut her, und rechtlich gesehen hast Du absolut Recht, Heiligabend und Silvester sind keine gesetzlichen Feiertage. Funktionell werden sie aber praktisch oft so behandelt, wenn diese Tage tariflich ganz oder teilweise frei sind. Zumindest kann ich mir einen TV der die Frage Schichtbetrieb und Tarifliche freie Tage nicht irgendwie regelt oder zumindest eine Öffnungsklausel (per BV kann anderes geregelt werden) enthält effektiv nicht vorstellen und ich kenne es auch nicht anders... Wenn der TV eine derartige Öffnungsklausel enthält kann auch Euer AG vor der Einigungsstelle ggf. eine entsprechende Regel durchsetzen wobei ich glaube, das er eine Regelung analog §9 ArbZG durchaus durchsetzen könnte. Effektiv werden Eure Nachtschichtler gegenüber den anderen AN bevorzugt, wenn sie auch den dem 23./30. Dezember zuzuordnenden Nachtarbeitstag frei bekommen. Das könnte dem AG recht geben. Aber hier sind wir im Bereich Sein oder Nicht Sein. Ich wünsche auf jeden Fall viel Spaß bei den Verhandlungen oder bei der Einigungsstelle/ArbG.
Ich zumindest würde es den Kollegen auch an diesen Tagen nicht zumuten nur wegen zwei Stunden Arbeit anzurücken. Ob ihr es allerdings gebacken kriegt das Euer AG die zwei Stunden auch noch bezahlt freistellt wage ich zu bezweifeln. Dank der Tatsache das nach diesen Tagen immer ein Feiertag liegt macht er dann eh' einen schlechten Schnitt.
Kannst du mal näher bezeichnen was dieser "BMTV" überhaupt ist? Ich tippe auf Bundesmanteltarifvertrag (oder Betriebsmanteltarifvertrag?). Aber alle die ich finden kann enthalten den Text den Du schreibst weder wörtlich noch sinngemäß.
10.12.2010 um 16:59 Uhr
@rkoch BMTV-> Bundesmanteltarifvertrag für die Angestellten, gewerblichen Arbeitnehmer und Auszubildenden der Süßwarenindustrie übrigens kann der AG gerne eine E-stelle einberufen oder auch eine einstweilige Verfügung beim ArbG beantragen...hat dieser BR keine Probleme mit;-)..wir sind gestählt! Weiter müßte er seinen Verbandsmitgliedern erklären, warum er sich einen Wettbewerbsvorteil verschaffen möchte...? Und die Kosten für 'ne E-Stelle..bitte.
@Lotte
am 27.12. anfangen wäre ja i.O. nur möchte der AG die Nachtschicht schon am 26.12. beginnen lassen, welche widerum vorbereitende Arbeiten ab ca. 14:00 Uhr beinhaltet..ist aber z.Zt. ne andere Baustelle.
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