Hallo Forum,
unser AG möchte am 24. & 31.12. die Nachtschichten bis jeweils 06:00 Uhr laufen lassen.
In unserem BMTV steht allerdings Zitat: "Am 24. & 31.12. wird nicht gearbeitet.Die ausfallende Arbeitszeit wird bezahlt". Unser AG beruft sich darauf, dass abrechnungstechnisch 06:01 Uhr der Folgetag beginnt, also der 24. bzw. 31.12. endet 06:00 Uhr morgens des Folgetages.Gibt es sowas?
Woher er das hat, frage ich ihn noch...& die GEW auch noch..