EU Antiterrorismusverordnung - wer kennt sich damit aus(regelmäßiger Abgleich der Mitarbeiterdaten mit einer im Internet befindlichen Liste der unter Terrorverdacht stehenden Personen)?
Grüß euch ihr Wissenden, wer von euch hat bereits Erfahrung mit der EU Antiterrorismusverordnung? Richtig gelesen die gibt es, der Betriebsrat wurde um Beschlußfassung über diese Verordnung gebeten, die bei uns umgesetzt werden soll. Habe im Internet recherchiert, auch diese Verordnung gefunden, darin geht es um Geschäfte mit Terrorverdächtigen Personen. Wir vertreiben Geräte der Bürokommunikation, haben auch Kunden im Ausland, ebenso Niederlassungen. Diese Verordnung schreibt einen regelmäßigen Abgleich (vierteljährlich) der Mitarbeiterdaten mit einer im Internet befindlichen Liste der unter Terrorverdacht (72 Seiten mit Namen) stehenden Personen vor. Dies soll über ein spezielles Tool erfolgen, wir werden daraus nicht schlau, da es so gut wie keinen Hinweis darauf gibt wie dieser Abgleich erfolgt, welche Daten usw. Wir haben Bedenken, das dort eine Art Rasterfahndung unter den Kollegen erfolgen soll.
Community-Antworten (3)
06.02.2009 um 19:37 Uhr
@Waschbär Dein Auftritt.Ist ja dein "Fachgebiet".
06.02.2009 um 21:12 Uhr
Hallo, wende dich doch an das zuständige Zollamt bzw. an einen Datenschutzbeauftragten. Wir erfuhren Hilfe beim Zollamt, da wir als Spedition damit auch involviert sind.
06.02.2009 um 21:27 Uhr
@sommerblume1980
der Tip mit dem Zollamt ist gut, werde ich versuchen, Datenschutzbeauftragten des Landes Bayern habe ich um Hilfe gebeten, noch keine Antwort bisher.
Danke
Verwandte Themen
Wer rückt nach?
Hallo BR Kollegen, ich hätte eine Frage zum Thema Vertretung im BR. Wir streiten seit einigen Tagen über das Thema Frauenquote. Jeder hat ein Gesetzgefunden zur Vertretung der BR Mitglieder ab
Nachrückerreihenfolge bei Sitzverschiebung durch Minderheitenquote
Hallo alle zusammen, ich habe eine Frage zur Interpretation des Ausgangs unserer Betriebsratswahl. Hier werden von verschiedenen Seiten die Gesetzestexte und Vorgaben unterschiedlich ausgelegt. Unse
1. WeihbVO - schon bekannt?
Für alle Gesetzesliebhaber dieses Forums: 1. Weihnachtsbaum-Verordnung (1. WeihbVo) Ausfertigungsdatum: 10.12.2014 Stand: idF d. Art. 1 GG dient der Umsetzung der Richtlinie 2013/23/EG des Rates
Wahlfälschung-?
Moin, moin die Zweite! Ich weis garnicht wie ich es beschreiben soll aber nach dem bei uns die BR-Wahlen am 10.Mai gelaufen waren und das vorläufige Endergebnis feststand, gab es die ersten ungläub
Nachrücken der komplizierten Art
Hallo zusammen, wir haben neu gewählt und der 7er BR besteht aus Mitgliedern von 3 Listen. Liste 1: 12 Personen (4 im neuen Gremium) Liste 2: 1 Person (im neuen Gremium) Liste 3: 3 Personen (2 im ne