Guten Tag,

stellt eine Betriebsversammlung, die z.B. um 15:00 Uhr beginnt und zwei Stunden andauert, zusätzliche Arbeitszeit für Teilzeitkräfte dar, deren reguläre Arbeitszeit von 8:00 bis 12:00 Uhr andauert? Falls ja - wovon ich momentan ausgehe -, wie sind die zwei Stunden zu vergüten bzw. handelt es sich hier um Überstunden?