Erstellt am 07.12.2010 um 10:54 Uhr von rkoch
§44 BetrVG ist doch eigentlich ganz klar gefasst. Was genau verstehst Du daran nicht?
Betriebsversammlungen finden grundsätzlich während der AZ statt. Der BR muss also einen Termin auswählen, der für alle AN während der AZ liegt. Nur wenn es betrieblich gar nicht anders möglich ist, dann ist es überhaupt zulässig das der BR in Absprache mit dem AG so vorgeht das die BVers für einzelne AN außerhalb deren AZ liegt. Kommt eigentlich nur in Frage, wenn es sich z.B. aus Schichtbetrieb ergibt oder wenn TZ-Kräfte Job-Sharing betreiben.
WENN es denn nicht anders geht ist die anfallende Zeit inkl. der Wegezeiten wie AZ zu vergüten. Ob dann Überstundenzuschläge zu zahlen sind ergibt sich aus AV/TV. WENN es anders gegangen wäre könnte sich der AG auf die Hinterbeine stellen und Ärger machen.
Erstellt am 07.12.2010 um 11:31 Uhr von sincup
@rkoch,
Das mit dem Termin ist bei Teilarbeit so eine Sache... Alle Triffst du nie. Und ich glaube die Teilzeit richtet sich nachdem was im Arbeitsvertrag steht.Also steht sort "Wochen soll" dann wird die BV komplett angerechnet, steht im Arbeitsvertrag "Täglichearbeitzeit" dann eben nur bis zu der Täglichen grenze...
@MichaelE,
Überstunden ? Ich Glaube wenn überhaupt dann "Mehrstunden" Der Unterschied zwischen Mehr und Über ist sagen wir mal nicht immer klar geregelt.
Mehr ist bis zum Wochen soll und alles was darüber ist ist Über , aber denke an den Ausgleichszeitraum !
oder könnte auch sein das ich wieder nur müll schreibe....
Erstellt am 07.12.2010 um 14:14 Uhr von rkoch
@sincup
§44 BetrVG:
Die Zeit der Teilnahme an diesen Versammlungen einschließlich der zusätzlichen Wegezeiten ist den Arbeitnehmern wie Arbeitszeit zu vergüten. Dies gilt auch dann, wenn die Versammlungen wegen der Eigenart des Betriebs außerhalb der Arbeitszeit stattfinden; Fahrkosten, die den Arbeitnehmern durch die Teilnahme an diesen Versammlungen entstehen, sind vom Arbeitgeber zu erstatten.
Sagt doch eigentlich alles oder? Einzige Bedingung: Die BVers muss WEGEN DER EIGENART DES BETRIEBES außerhalb der AZ stattfinden, nicht weil der BR Mist gebaut hat und es zu einem anderen Termin doch gegangen wäre.