sollte eine person, die personalbeauftragte einer klinik ist und auch schriftstücke verfasst im namen der geschäftsführung,also eine art assistentin der geschäftsführung,die zudem in der gehaltsliste mit GF geführt wird, mitglied im betriebsrat sein?
gibt es gerechtfertigte argumente dagegen, wenn ja welche,die gegebenenfalls zum ausschluss derselben person führen?