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Organ der Geschäftsführung im Betriebsrat?

N
nickelodeon
Nov 2016 bearbeitet

sollte eine person, die personalbeauftragte einer klinik ist und auch schriftstücke verfasst im namen der geschäftsführung,also eine art assistentin der geschäftsführung,die zudem in der gehaltsliste mit GF geführt wird, mitglied im betriebsrat sein? gibt es gerechtfertigte argumente dagegen, wenn ja welche,die gegebenenfalls zum ausschluss derselben person führen?

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Community-Antworten (3)

G
Galaxy

06.12.2010 um 22:42 Uhr

@nickelodeon

in der BR gewählt werden darf jeder, der nicht unter §5, Absatz 2 des BetrVG fällt. Ob die von Dir genannte Person dort aufgeführt ist entscheidet der Wahlvorstand, denn der prüft den Sachverhalt im Sinne des BetrVG. Dann entscheidet der Wähler, ob er diejenige wählt oder auch nicht wählt. Ich würde so jemand nicht meine Stimme geben, allein schon deshalb, weil diejenige mit Sicherheit in Konfliktsituationen geraten wird. Ich würde derjenigen auch nicht empfehlen, sich aufstellen zu lassen.

Gruß Galaxy

N
nicoline

07.12.2010 um 08:14 Uhr

Hallo unendliche Himmelsweite, Ich würde derjenigen auch nicht empfehlen, sich aufstellen zu lassen. Hat der AG aber vielleicht empfohlen ! Und mit der Stimme ist das ja so'ne Sache.... wenn Listenwahl ;-))

G
Galaxy

07.12.2010 um 08:31 Uhr

Hallo Nicoline

wenn Listenwahl und "Empfehlung des AG" dann habe ich evtl. die Wahl zwischen "Pest und Cholera" oder aber ich mache eine eigene Liste auf und wähle mich selbst ;-))

Gruß Galaxy

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