Organ der Geschäftsführung im Betriebsrat?
sollte eine person, die personalbeauftragte einer klinik ist und auch schriftstücke verfasst im namen der geschäftsführung,also eine art assistentin der geschäftsführung,die zudem in der gehaltsliste mit GF geführt wird, mitglied im betriebsrat sein? gibt es gerechtfertigte argumente dagegen, wenn ja welche,die gegebenenfalls zum ausschluss derselben person führen?
Community-Antworten (3)
06.12.2010 um 22:42 Uhr
@nickelodeon
in der BR gewählt werden darf jeder, der nicht unter §5, Absatz 2 des BetrVG fällt. Ob die von Dir genannte Person dort aufgeführt ist entscheidet der Wahlvorstand, denn der prüft den Sachverhalt im Sinne des BetrVG. Dann entscheidet der Wähler, ob er diejenige wählt oder auch nicht wählt. Ich würde so jemand nicht meine Stimme geben, allein schon deshalb, weil diejenige mit Sicherheit in Konfliktsituationen geraten wird. Ich würde derjenigen auch nicht empfehlen, sich aufstellen zu lassen.
Gruß Galaxy
07.12.2010 um 08:14 Uhr
Hallo unendliche Himmelsweite, Ich würde derjenigen auch nicht empfehlen, sich aufstellen zu lassen. Hat der AG aber vielleicht empfohlen ! Und mit der Stimme ist das ja so'ne Sache.... wenn Listenwahl ;-))
07.12.2010 um 08:31 Uhr
Hallo Nicoline
wenn Listenwahl und "Empfehlung des AG" dann habe ich evtl. die Wahl zwischen "Pest und Cholera" oder aber ich mache eine eigene Liste auf und wähle mich selbst ;-))
Gruß Galaxy
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