Beschluß seitens des BR`s notwendig - oder ist der WA ein so selbstständiges Organ, dass er frei arbeiten kann?
Guten Tag !
Ich habe eine Frage : Ich bin WA-Mitglied, hatten leider kein Seminar bescuht - ist erst in 3 Monaten soweit. Wir möchten bestimmte Aufgaben erledigen - muß diesbezüglich vorab der Betriebsrat infomiert werden und mit Beschluß gefasst werden das Aufgaben seitens des WA erledigt werden ? Oder ist der WA ein so selbstständiges Organ das er frei arbeiten kann ?
Es geht darum, wir möchten den Chef einen Berichtsbogen geben, indem er uns alle wirtschaflichen Daten mtl. mitteilt. Dieser muß ja erstellt und bearbeitet und ausgewertet werden ...
Wie handhabt ihr dies so ? bzw. wie sieht die rechtliche lage aus ? bin zwar auch brm - aber mir gehts ums prinzip ... ist ein wa beschlussfähig ?
danke
Community-Antworten (7)
12.02.2007 um 17:14 Uhr
Kommt drauf an.
Was Du beschreibst scheinen zunächst mal nur allgemeine Aufgaben eines Ausschusses des BR (nach §28 BetrVG) im Rahmen seiner Mitwirkung im WA zu sein.
Wenn der Ausschuss des BR der im WA beteiligt ist, originäre Aufgaben des BR zur selbstständigen Erledigung bekommen soll, dann muss der BR das mit qualifizierter Mehrheit beschließen. Voraussetzung für die Gründung eines BR-Ausschusses ist, dass euer BR 9 Mitglieder, und damit einen Betriebsausschuss hat. Die Aufgaben müssen dann aber genau beschrieben werden.
Beschlüsse über seine Handlungen sollte der BR-(WA-)Ausschuss (bzw. die Mitglieder des BR im WA, soweit sie sich als BR-Ausschuss treffen) sowieso fassen. Die müssen dann ins Protokoll.
12.02.2007 um 17:19 Uhr
es sind "aufgaben" nach § 106 BetrVG , also rein im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsausschuss !
12.02.2007 um 19:28 Uhr
Hallo Danielruss! Habe gerade eine Fortbildung "Wirtschaftsausschuss" hinter mir. Der Wirtschaftsausschuss ist sozusagen eine Arbeitsgruppe des Betriebsrates und kann keine Beschlüsse fassen. Man kann Unterlagen bei dem AG anfordern im Sinne des §§ 106- 110 BetrVG. Sollte es allerdings Schwierigkeiten geben muss eine Information an den Betriebsrat gehen und dieser fasst dann den Beschluss über die weitere Vorgehensweise(Einigungsstelle...). >Ihr könnt bei Unklarheiten der Unterlagen auch selbstständig in eurer Funktion als Wirtschaftsausschuss bei dem AG nachfragen etc. . Außerdem müsst Ihr nach jeder Sitzung sowieso euren Betriebsrat über das Ergebnis informieren. ich hoffe Dir ein wenig geholfen zu haben. Es stellt sich aber schwierig dar eíne 3-tägige Fortbildung in 2 Sätze zu packen. Gruß Josh
12.02.2007 um 19:32 Uhr
Hallo Josh, danke , mir gings vor allem darum ob ich z.b eine arbeit beginnen kann ( z.b. mit der erstellung eines berichtsbogens ) ohne eines beschlusses des gesamten BR !
19.02.2007 um 21:53 Uhr
Hallo Danielruss! leider habe ich etwas länger benötigt um Dir zu schreiben! Sorry!! Natürlich könnt ihr als Wirtschaftsausschuss eure Formulare, Kennzifferkataloge (enthalten alle wirtschaftlichen Daten) etc. erarbeiten ohne Beschlüsse vom Betriebsrat. Ihr arbeitet eigenständig. Wie ihr die Daten bearbeitet und Fragen des Betriebsrates zu wirtschaftlichen Aspekten erarbeitet, ist eure Sache. Hauptsache ihr kommt zum Ziel. Natürlich alles im gesetzlichenRahmen ;-) Melde Dich falls noch Fragen offen sind jederzeit. Lieben Gruß Josh
19.02.2007 um 21:56 Uhr
@danielruss Sind das wirklich die ersten Schritte eines noch nicht geschulten WA? Bitte nicht...
21.02.2007 um 09:16 Uhr
@ Kölner
Natürlich sind dies nicht die ersten Arbeiten, aber man muß ja auch mal anfangen... Was würdest Du denn machen oder wie wird dies bei euch gehandhabt ? Wie laßt ihr euch alle wirtschaftlichen Daten geben ?
@ Josh
Vielen Dank für deinen Beitrag, wäre schön wenn du duch mal per mail melden könntest, vielleicht könten wir ja einiges an informationen austauschen :-) Hier mal meine mail : wa-ass@online.de
Würde mich freuen !
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