Mitbestimmung bei "Gesprächsleitfaden"
Hallo, in unserer Firma (IT-Dienstleister) versucht man den Kunden-Support "besser" zu strukturieren. Um die jetzige Tätigkeit der Kollegen genauer zu ermitteln, soll von den Interviewern ein "Gesprächsleitfaden" benutzt werden. Folgende Fragen:
- ist auch solch "Gesprächsleitfaden" mitbestimmungspflichtig oder gilt dies nur bei einem "Fragebogen" ? -Diese Interviews werden durchgängig von Personen geführt, die nicht Funktion eines Personalvorgesetzten haben. Würdet Ihr dann akzeptieren, wenn solche Fragen auftauchen wie "gefallen Euch Eure heutigen Tätigkeiten? Was sollte sich ändern?". Ich würde solche Infos eigentlich nur an meinem Personalvorgesetzten geben...oder ist dies völlig in Ordnungm, wenn die Geschäftsführung diese Interviewer (das sind konkret in diesem Fall Projektliter) beauftragt hat.
besten Dank Matwal
Community-Antworten (2)
06.12.2010 um 16:27 Uhr
Es könnte ein Fall des § 94 betrVG sein. Aber um das beurteilen zu können müßte man sehr genau wissen was der AG da fragt. Da nicht jeder Fragebogen ein MBR auslöst.
07.12.2010 um 15:03 Uhr
in diesem Leitfaden tauchen folgende Fragen auf, die wir für kritisch halten
"gefallen Euch Eure heutigen Tätigkeiten? Was sollte sich ändern?" --> da die Auswertung nicht anonymisiert stattfindet, kann sich ein kollege mit zu kritischen Antworten ins Abseits manövrieren.
"wie läuft die Kommunikation mit der Entwicklung (positiv und negativ)?" --> was passiert, wenn sich da mehrere Kollegen negativ über einen Entwickler äussern? Wird der dann abgemahnt ? Oder bin der böse Bube, weil ich mit den Entwickler-Kollegen nicht gut kommuniziere?
Uns ist klar, dass solche Fragen sehr auch dazu dienen können, Reibungspunkte zu identifizieren - aber der Knackpunkt ist, dass das Verfahren eben nicht anonym erfolgt.
matwal
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