Erstellt am 06.12.2010 um 09:04 Uhr von wölfchen
. . . also ich habe das BetrVG hoch und runter gelesen - eine solche Möglichkeit sieht weder der § 80, noch der § 87 BetrVG vor und das sind die wesentlichsten. Es ginge wohl auch ein bisschen weit - der BR ist nicht das Kontrollorgan des Arbeitgebers . . .
Erstellt am 06.12.2010 um 09:50 Uhr von rkoch
Eine Buchprüfung durchführen lassen kann der BR definitiv nicht, das kann eigentlich nur ein Organ der Exekutive.
Was der BR machen kann: Er kann einen Sachverständigen zur Interpretation und Überprüfung und Erlüuterung der genannten Daten hinzuziehen. Wenn dieser dann zweifelhafte Informationen findet kann man nachbohren.....
Die Kosten übernimmt der AG. Allerdings sollte man dem AG zuerst die Gelegenheit geben die Zahlen zu erläutern. Wenn die Erläuterung die Zweifel des BR nicht ausräumt ist immer noch Zeit den Sachverständigen zu holen.
Erstellt am 06.12.2010 um 15:49 Uhr von paula
mal ehrlich: das was ihr hier wollt ist nicht Euer Job!
Oder steht eine Betriebsänderung an? Dann könnt ihr im Rahmend er Verhandlungen zum Sozialplan evtl etwas mit einem Sachverständigen zur wirtschaftl. Situation machen