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Sperren bestimmter Web Dienste für einzelne MA

H
HansImGlück
Aug 2021 bearbeitet

Hallo zusammen,

gestern wurde folgende Frage von der IT an uns herangetragen:

"Hallo lieber Betriebsrat.

Es wurden vereinzelt Bitten von Abteilungsleitern an uns herangetragen, bestimmten MA den Internetzugang oder auch nur bestimmte Dienste/Seiten (z.B. Sype, Facebook) zu sperren.

Gibt es da von eurer Seite für uns Richtlinien an die wir uns halten können? LG, IT"

Ich denke dass dies so nicht okay ist, daß es gegen die Allgemeine Gleichbehandlung verstößt, oder?

Wir haben keine Betriebsvereinbarung hierzu.

Die private Nutzung des Internets wird aber vom AG toleriert.

Gibt es hierzu Urteile oder ähnliches?

Antworten:

Ja,es darf jeder surfen.

Ich meine auch alle oder keiner, aber warum nur bestimmte Seiten...es gibt nicht nur Facebook...

Wir haben alle Arbeit auf Vertrauensbasis

Was haltet ihr vom Gewohnheitsrecht bzw. einer Betrieblichenübung in Sachen Surfen im Web?

Woher sie wissen wer wann wie surft ist einfach: Sie sehen es, wahrscheinlich öfter am Bildschirm

Noch was: Was haltet Ihr eigentlich in dem Zusammenhang von einer betrieblichen Übung?

Da es der Arbeitgeber schon immer wußte und tollerierte?

Eine betriebliche Übung kann von einem AG nicht so einfach gekündigt werden. Bei einer BV wäre dies viel einfacher...

3.310012

Community-Antworten (12)

L
Laugen

03.12.2010 um 11:09 Uhr

Ist das private surfen erlaubt

G
Galaxy

03.12.2010 um 11:33 Uhr

@HansImGlück

wenn der AG die private Nutzung des Internet genehmigt hat, dann sollte er auch wissen, worauf er sich eingelassen hat. Der Ansprechpartner der IT-Abtlg. ist auch primär der AG und der sollte dann mit dem BR eine BV zur Internetnutzung abschließen, wenn er denn will. Ich als BR würde der IT genau diesen Weg vorschlagen und dann sieht man, was sich ergibt.

Gruß Galaxy

F
Forentroll

03.12.2010 um 11:38 Uhr

auch würde ich sagen alle oder gar keiner darf mehr diese Seiten benutzen

R
rkoch

03.12.2010 um 11:46 Uhr

Ich denke dass dies so nicht okay ist, daß es gegen die Allgemeine Gleichbehandlung verstößt, oder?

Das AGG kann hier garantiert nicht herangezogen werden, da dieses nur DISKRIMINIERUNG wegen ganz spezifisch benannter Merkmale (Geschlecht, etc.) verbietet. Auch eine grundsätzliche Gleichbehandlung aller findet keine zwingende Anwendung. Wenn einzelne die Privatnutzung übertreiben, dann ist es ein probates Mittel dies zu unterbinden um sie an ihre Pflichten zu erinnern. Oder sind Euch Abmahnungen oder gar Kündigungen wegen Arbeitszeitbetrug lieber?

Die private Nutzung des Internets wird aber vom AG toleriert. Gibt es hierzu Urteile oder ähnliches?

Das der AG die private Nutzung "toleriert" rechtfertigt nicht, das dieser Zustand von Dauer ist. Er kann aber jederzeit seine Toleranz beenden und die private Nutzung untersagen oder zumindest auf die Freizeit der MA beschränken. Natürlich muss er dazu die MBR des BR beachten. Verhindern kann der BR dieses Verbot auf keinen Fall. Spätestens die Einigungsstelle gibt dem AG Recht. Der AG kann infolge seiner Toleranz nur im Moment niemanden wegen dieser Nutzung KÜNDIGEN - findet die private Nutzung WÄHREND der AZ statt, wird es kein Gericht geben das dem AG es untersagt das zu unterbinden oder abzumahnen.

Urteile gibt es sicher, braucht es aber nicht. Während der AZ hat jeder AN vor allem eine Pflicht: Zu arbeiten und privates auf das notwendigste zu beschränken!

Insofern ist das Ansinnen dieser Abteilungsleiter (Seiten die mit Arbeit nicht das geringste zu tun haben zu sperren) das geringste Übel das der BR unterstützen sollte. Wenn die GF erfährt, das das Internet WÄHREND DER AZ in offenbar größerem Umfang privat genutzt wird, wird sie die logische Konsequenz daraus ziehen und die Nutzung pauschal untersagen.

Was jetzt der richtige Weg ist, ist schwer zu raten. Ich würde eine BV auf den Weg bringen, die die private Nutzung außerhalb der Pausen grundsätzlich untersagt, während der Pausen grundsätzlich erlaubt. Soweit technisch machbar sollten Seiten mit ausschließlich privatem Hintergrund präventiv während der AZ (sofern diese für alle AN gleich ist) gesperrt werden (ggf. mit MBR des BR über die Auswahl der zu sperrenden Seiten) um den Anreiz zum Verstoß gegen die Arbeitspflicht zu minimieren. Je nachdem wie Euer AG eingestellt ist könnte ein derartiger Vorstoß schlafende Hunde wecken und die GF dazu veranlassen die private Nutzung grundsätzlich zu untersagen. Aber das müsst ihr selber wissen. Aber eins ist klar: Der AG ist definitiv im Recht wenn er privates Surfen während der AZ unterbindet und ein generelles Recht der AN auf privaten Zugang (auch während der arbeitsfreien Zeit) gibt es nicht!

D
DonJohnson

03.12.2010 um 12:38 Uhr

Als erstes fällt mir da der §75 BetrVG ein...

So lange der AG die privante Nutzung duldet (wie auch immer), was bildet sich die IT ein, dass sie von sich aus beschränken möchte???

Dass die privante Nutzung nicht Überhand nimmt, dafür hat doch die IT nicht zu sorgen, sondern wenn die Vorgesetzten oder der AG - wozu gibt es denn schließlich Vorgesetzte???

Und warum soll der Zugang beschränkt werden? Keine Frage ist, dass einige Seiten nicht besucht werden dürfen - illegale usw... Aber das sollte ja wohl für alle gelten, immerhin ist der AG hier Telekommunikationsdienstleister und sollte schon aus diesem Grund "solche" Seiten durch eine Blacklist gesperrt sein...

Aber mal was anderes, habt ihr einen Spam Filter? Wenn ja, könnte das rechtlich durchaus problematisch sein, aber das ist ein anderes Thema ;-)))

L
Laugen

03.12.2010 um 15:36 Uhr

Hatte heuten unseren Anwalt am Ohr und habe ihm den Fall erzählt. Der hat dich eher amüsiert dass BRs Probleme sehen wenn der AG einzelne Seiten sperrt. Er meinte es gibt kein Gesetz in D nach dem ein TK-Dienstleister nicht einzelne seiten sperren kann. Er meinte wenn dann könne man vielleicht etwas machen wenn der AG den zugang für einzelne sperrt ohne Begründung für die Ungleichbehandlung zu haben.

I
Immie

03.12.2010 um 19:37 Uhr

Ich würde mir viel mehr Gedanken darüber machen woher die IT und/oder der Arbeitgeber weiss, wer -wann -wo -wie lange surft.

Wenn die private Nutzung des Internet erlaubt ist, kann und darf er das nicht wissen.

R
rkoch

06.12.2010 um 10:23 Uhr

@Immie

woher die IT und/oder der Arbeitgeber weiss,

Ich denke das DAS schon in Ordnung ist, da Laugen schreibt, das die IT von den ABTEILUNGSLEITERN den entsprechenden Antrag bekommen hat. IMHO hat der Abteilungsleiter schlicht Wind von der Sache gekriegt weil die Kollegen entweder unvorsichtig waren oder die Arbeitsleistung leidet .

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HansImGlück

06.12.2010 um 11:24 Uhr

Was haltet Ihr eigentlich in dem Zusammenhang von einer betrieblichen Übung?

Da es der Arbeitgeber schon immer wußte und tollerierte?

D
DonJohnson

06.12.2010 um 15:36 Uhr

Was haltet Ihr eigentlich in dem Zusammenhang von einer betrieblichen Übung? Nicht viel, da der AG diese betriebliche Übung jederzeit "kündigen" kann...

Macht doch wenn ihr wollt eine BV bezüglich dieses Themas - da sollten dann allen geholfen werden...

L
Lotte

06.12.2010 um 15:55 Uhr

HiG, vielleicht beantwortet diese Seite einige Deiner Fragen: http://www.datenschutz-bayern.de/technik/orient/privmail.html

I
Immie

06.12.2010 um 19:00 Uhr

@rkoch ...Ich denke das DAS schon in Ordnung ist, da Laugen schreibt, das die IT von den ABTEILUNGSLEITERN den entsprechenden Antrag bekommen hat. ...

Und du denkst, das reicht, wenn surfen erlaubt ist?

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