Hallo zusammen,

gestern wurde folgende Frage von der IT an uns herangetragen:

"Hallo lieber Betriebsrat.

Es wurden vereinzelt Bitten von Abteilungsleitern an uns herangetragen, bestimmten MA den Internetzugang oder auch nur bestimmte Dienste/Seiten (z.B. Sype, Facebook) zu sperren.

Gibt es da von eurer Seite für uns Richtlinien an die wir uns halten können?
LG,
IT"

Ich denke dass dies so nicht okay ist, daß es gegen die Allgemeine Gleichbehandlung verstößt, oder?

Wir haben keine Betriebsvereinbarung hierzu.

Die private Nutzung des Internets wird aber vom AG toleriert.

Gibt es hierzu Urteile oder ähnliches?


Antworten:

Ja,es darf jeder surfen.

Ich meine auch alle oder keiner, aber warum nur bestimmte Seiten...es gibt nicht nur Facebook...

Wir haben alle Arbeit auf Vertrauensbasis

Was haltet ihr vom Gewohnheitsrecht bzw. einer Betrieblichenübung in Sachen Surfen im Web?

Woher sie wissen wer wann wie surft ist einfach:
Sie sehen es, wahrscheinlich öfter am Bildschirm

Noch was:
Was haltet Ihr eigentlich in dem Zusammenhang von einer betrieblichen Übung?

Da es der Arbeitgeber schon immer wußte und tollerierte?

Eine betriebliche Übung kann von einem AG nicht so einfach gekündigt werden.
Bei einer BV wäre dies viel einfacher...