Erstellt am 03.12.2010 um 13:37 Uhr von kainil
Hallo vitus
es ist doch egal ob die GL die BV wäre so O.K.
Ihr setzt die BV auf die nächste Tagesordnung und ändert das, was ihr geändert haben möchtet.( vielleicht Beschluß fassen, das ein Arbeitsrechtler diese BV mit Euch zusammen ändert). Dann gebt iht die BV an Eure GL zurück mit dem Hinweis, was Ihr geändert habt.
Erstellt am 03.12.2010 um 13:51 Uhr von Noris
Hallo Vitus,
Unterschriftsreif? Aus wessen Sicht? Habt Ihr über diese BV schon mit dem ArbGeb. verhandelt? Dass Ihr mit der BV nicht einverstanden seid, glaube ich aus deinem Beitrag verstanden zu haben.
Eine BV muss nicht explizit abgelehnt werden, ihr müßt dem ArbGeb. nur mitteilen, dass ihr zu dieser BV noch Verhandlungsbedarf seht und dass man gerne für diese Verhandlungen zur Verfügung steht. Schlagt gleich mal einen Verhandlungstermin im Januar, einen im Februar, einen im März usw. vor und teilt dem ArbGeb. mit, dass Ihr gute Chancen seht innerhalb des nächsten halben Jahres zu einem erfolgreichen Abschluss zu kommen.
Weiterhin könnt Ihr dem ArbGeb. gleich noch mitteilen, dass Ihr wegen der Komplexizität der Materie unbedingt die Beratung eines Sachverständigen benötigt und dass Ihr dem ArbGeb. Anfang nächsten Jahres eine Kostenvoranschlag unterbreiten werdet, damit er weiß welche Kosten auf Ihn zukommen werden.
Wer hat denn hier Zeitdruck? Der ArbGeb. kann 25 mal unter die BV schreiben, dass diese zum 1.1.11 (ist ja schon fast karnevalistisch) in Kraft trete. Ohne Eure ausdrückliche Zustimmung geht da gar nichts.
Sollte der ArbGeb. dann sagen, das muss aber zum 1.1.11 dann kann man ja mal fragen in welchen Punkten und in welcher Form er denn den Forderungen des BR entgegenkommen könne. Wenn er Entgegenkommen zeige könne man sich selbstverständlich auch ein schnelleres Ende der Verhandlungen vorstellen.
Lasst Euch bloss nicht unter Druck setzen.
Norbert
Erstellt am 03.12.2010 um 14:12 Uhr von DonJohnson
Das weiter unten habe ich noch nciht gelesen, aber ihr könnt keine BV abschließen, die etwas regelt, was in einem TV geregelt ist, oder üblicherweise geregelt wird. Du sprichst von Wochenarbeitszeit und das fällt eindeutig unter §77 Abs 3 BetrVG...
Also dem -ag zurück geben mit den Worten, dass ihr sowas nciht regeln dürft ;-)))
Erstellt am 03.12.2010 um 17:41 Uhr von neskia
"Ist es ausreichend, wenn wir diese erstmal nicht unterzeichnen? "
JA, möchte der AG die Umsetzung muss er sich an die Einigungsstelle wenden.
"Benötigen wir einen Beschluß um die Betriebsvereinbarung abzulehnen?"
JEIN, JA wenn ihr die Ablehnung dem AG mitteilen wollt, NEIN da einer BV zuzustimmen ist.
"Das Machwerk soll am 01.01.11 in Kraft treten."
Da ist dem AG noch eingefallen, dass das Jahr bald zu Ende ist.
Erstellt am 04.12.2010 um 17:39 Uhr von DerAlteHeini
vitus
Wie der BR vorgehen könnte wurde von Noris ja schon schön ausführlich geschildert.
Wie ja schon von DonJohnson angeregt, muss der BR unbedingt prüfen ob er überhaupt handeln darf. Wird Genanntes mit einem TV geregelt, hat der BR keinerlei rechtliche Möglichkeiten etwas mit dem AG zu vereinbaren, es sei den der TV gibt dem BR ausdrücklich das Recht mit dem AG entsprechendes zu regeln.
Erstellt am 05.12.2010 um 10:07 Uhr von DonJohnson
*Wird Genanntes mit einem TV geregelt,...*
nicht nur das. Ich vermute hier geht es um die Wochenarbeitszeit, kann das sein?
Es geht nciht darum, ob es schon in einem TV geregelt ist, oder ob der Anwendung findet. Der 77,3 ist da eindeutig:
"...geregelt ist oder ÜBLICHERWEISE GEREGELT WIRD..."
Wenn meine Vermutung richtig ist, trifft hier die Tarifsperre zu - also Finger weg davon...
Erstellt am 05.12.2010 um 10:33 Uhr von Lotte
vitus,
DJ hat m. E. Recht!
Wenn mein Gedächtnis in Bezug auf Deinen letzten Beitrag nicht trügt, versucht der AG hier gerade etwas kollektiv zu regeln, was nur individualrechtlich oder per TV Verhandlungen mit der Gewerkschaft möglich ist.
Selbst wenn Ihr Euch gegen TV Vorbehalt darauf einlassen würdet, wäre die BV wahrscheinlich rechtlich gar nicht haltbar, würde aber Eure Kollegen vielleicht derart beeindrucken, dass sie ihr folgen würden und der AG sich später evtl. auf eine konkludente Änderung des AV berufen könnte.
Ihr solltet die schon mal angeregte BetrVers machen und die Kollegen informieren über das, was der AG vorhat, wenn nicht bereits geschehen. Vorher vielleicht nochmal Rat bei der Gewerkschaft einholen, ob es denn auch so ist, wie wir es hier sehen.