Erstellt am 03.12.2010 um 14:13 Uhr von Laugen
Wenn kein vertretungsfall gegeben ist hilft nur bitte bitte sagen bei der GL
Erstellt am 03.12.2010 um 15:08 Uhr von nicoline
und Beschlüsse solltet Ihr auch nicht fassen, wenn alle Ersatzmitglieder anwesend sind.
Erstellt am 03.12.2010 um 15:18 Uhr von DonJohnson
*Wenn kein vertretungsfall gegeben ist hilft nur bitte bitte sagen bei der GL*
Im Anbetracht der Tatsache, dass BR Sitzungen nciht öffentlich sind, bin ich mal auf einen Grund gespannt um das Beisein aller EBRM wärend der ganzen Sitzung zu legitimieren... ;-)))
*und Beschlüsse solltet Ihr auch nicht fassen, wenn alle Ersatzmitglieder anwesend sind.*
Wenn Vertretungsfälle dieses fordern, habe ich da aber null Problem mit ;-)))
Erstellt am 03.12.2010 um 16:10 Uhr von rkoch
Ich frage mal anders herum: WAS wollt ihr denn auf dieser Sitzung machen?
Für eine reguläre Sitzung mit Beschlußfassungen braucht ihr die EBRM nicht. Für mich klingt das ein bischen wie gemütliches Beisammensein mit Glühwein, Schwätzchen über betriebliches.... und andere Sachen.
Die Antwort von Laugen ("Bitte" sagen) bezog sich auf die Lohnfortzahlung der BRM. Der AG ist nicht verpflichtet den EBRM Lohnfortzahlung zu gewähren wenn sie nicht nachgerückt sind. Er kann natürlich beide Augen zudrücken und einfach "Geht in Ordnung" sagen und den Lohn für die Kollegen für diese "Sitzung" bezahlen. Müssen muß er nicht. Wenn die EBRM teilnehmen (ohne Vertretungsfall) KANN es per Definition keine ordentliche Sitzung sein, also im schlimmsten Falle kann er den BRM auch die Lohnfortzahlung verweigern da es ja anscheinend keine BR-Arbeit war und nur die führt zur Lohnfortzahlung. Wenn ihr ganz frech seid, dann behauptet ihr das die EBRM Sachverständige sind die ihr für die Sitzung braucht, das geht. Aber wenn der AG da den Braten nicht riecht lebt er ganz hinterm Mond.
Was ihr am einfachsten macht: Kleine Weihnachtsfeier vom BR. Machen wir jedes Jahr so. Mit BRM, EBRM, WA, SBV, VK und die SIF laden wir auch noch ein. Ab in die nächste Kneipe und ablästern das sich die Balken biegen.
Erstellt am 03.12.2010 um 17:50 Uhr von nicoline
*Wenn Vertretungsfälle dieses fordern, habe ich da aber null Problem mit ;-)))*
Ich auch nicht, aber hört sich die Frage für Dich so an????????