Unser AG schrieb folgendes in die neue Reisekostenverordnung.

Besteht die Möglichkeit an einem bezuschussten Essen (Kantine) teilzunehmen entfällt
die Verpflegungspauschale. Dies bedeutet dass 40% von 24 € also 9.60 € für ein
Mittagesse einbehalten werden, auch wenn ich nicht daran teilnehme. Ist dies statthaft und oder muss es mit dem BR abgesprochen werden.