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Reisekosten

V
Vshell
Jan 2018 bearbeitet

Unser AG schrieb folgendes in die neue Reisekostenverordnung.

Besteht die Möglichkeit an einem bezuschussten Essen (Kantine) teilzunehmen entfällt die Verpflegungspauschale. Dies bedeutet dass 40% von 24 € also 9.60 € für ein Mittagesse einbehalten werden, auch wenn ich nicht daran teilnehme. Ist dies statthaft und oder muss es mit dem BR abgesprochen werden.

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Community-Antworten (1)

L
lolli

03.12.2010 um 09:10 Uhr

@Vshell, Reisekostenverordnung unterliegen nach § 40 Betr VG nur bedingt der Mitbestimmung, aber du kannst über die Einkommenssteuerklärung deine Mehraufwendungen geltend machen.

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