Erstellt am 02.12.2010 um 18:55 Uhr von caretakerFM
Ja, der BR lädt ein und ist auch wortführer. §§42-46 BetrVG
Erstellt am 02.12.2010 um 19:13 Uhr von nurmalsogefragt
caretakerFM
Leider Die Frage des Koll. NICHT beantwortet!! Denn es wird nach den Rechten des BRV gefragt!
Hallo Alex,
hier die Antwort:
er BR-Vorsitzende bzw. sein Stellvertreter übt als Versammlungsleiter während der Versammlung innerhalb des Versammlungsraumes und auf den Zugangswegen das Hausrecht aus (BAG 18. 3. 64, AP Nr. 1
Aber, dass Hausrecht zum Auschluss aus der Betriebsversammlung zu nutzen könnte Dir auch ein rechtliches Problem bringen, wenn ein ArbG dann im Nachgang feststellt dazu gab es keinen Grund. Wiederspruch in einer Betriebsversammlung ist hinzunehmen, dazu ist sie ja u.a. auch da. Weiter herrscht auch bei uns Meinugsfreiheit. Auch müssen BR sich klare/harte Worten gefallen lassen.
Auch einfach Unsachlichkeit dürfte kein Grund für einen Ausschluss sein, denn auch weil ja jedes BRM dort das Recht zum sprechen hat wie auch jeder AN.
Aber, denke auch dran, wenn sich eine Mehrheit findet, kann man dich auch Abwählen als BRV