Erstellt am 02.12.2010 um 16:36 Uhr von Kurzarbeiter
Ja, hie rhabt im ungeschickt gehandelt. Ihr hättet im Vorfeld ohne dass der AG es mitbekommt Kandifatenvorschlagslisten fertigen müssen und die notwendige Anzahl Stützunterschriften dazu sammeln. Dann auf den Listen ALLE AN als Kandidaten aufführen. Dann den Wahlvorstand einsetzen und dieser sofort eine 1 Sitzung abhalten und den Wahlaushang herausgeben müssen. Dann hättet ihr sofort die Kandudatenlsiten dort abgeben können und alle Wahlkandidaten, damit dann alle AN hätten erst einmal den 6 Monatigen Kündigungsschutz.
Erstellt am 02.12.2010 um 17:02 Uhr von American
Da wir nichts von der bevorstehenden Kündigung wüsten war dies nicht möglich. Der Wahlvorstand hatte heut morgen seine erste Sitzung. Die wahlauschreibung ist veröffentlicht und Wahllisten mit stützstimmen sind auch ausgehangen. Müssen diese Listen vorher noch in die zentrale?
Morgen bekommen wir erst offiziell die Kündigung ausgesprochen. Sind der Wahlvorstand und die Bewerber also doch noch im Kündigungsschutz?!
Erstellt am 03.12.2010 um 09:30 Uhr von rkoch
Ganz so einfach ist es für den AG nicht....
Auch bei Filialschließungen hat der AG zunächst die Kündigungsfristen einzuhalten. Die Arbeitsverhältnisse aller AN bleiben also bis dahin auf jeden Fall bestehen. Die BR-Wahl findet also auf jeden Fall statt. Die Filialschließung ist eine Betriebsänderung nach §111 BetrVG und ist (ich vermute mal das ihr wenigstens 20 AN seid) ab Existenz dieses BR der Mitbestimmung unterworfen (auch wenn das BAG vor jahren da mal in der Rechtswelt äußerst umstrittenes gesagt hat). Erster Beschluß dieses BR ist also den AG zu Verhandlungen zu Interessenausgleich und Sozialplan aufzufordern, zweiter Beschluß ist SOFORT, also am besten noch in der selben Woche ein In-House-Seminar stattfinden zu lassen zu allen relevanten Umständen der Betriebsänderung. Dritter Beschluß ist sofort einen RA mit der Vertretung des BR als Sachverständiger zu beauftragen. Parallel dazu gehen alle Kandidaten und Wahlvorstand vor Gericht (Kündigungsschutzklage). Am besten treten alle auch noch schnell in die Gewerkschaft ein und beauftragen diese Euch zu vertreten. Dazu an die örtliche Presse und die Politik gehen. Da es sich um eine Filiale handelt wird der AG den Kündigungsgeschützten Kandidaten ggf. sogar Weiterbeschäftigung in anderen Filialen anbieten müssen, ach es gibt tausend Wege den AG zumindest zu ärgern. Die Schließung zu verhindern wird sicher äußerst schwer.....
Mal ein Urteil zu dem Thema:
http://www.arbeitsrecht.de/rechtsprechung/2007/05/15/wahl-des-betriebsrats-nach-zugang-der-kuendigung.php
Erstellt am 03.12.2010 um 09:52 Uhr von Laugen
In einer unserer Filialen hat der AG das ähnlich gemacht nachdem der GBR versucht hat die Wahl einzuleiten. Einen BR haben die noch bekommen aber mit dem Interessenausgleich und Sozialplan wurde es nichts mehr. Trotz einigungsstelle und Gericht ging nichts mehr.
Das traurige war schliesslich das unsere GL wohl dafür gesorgt hat dass die BRM in ihrem lehrberuf keinen Job mehr bekommen.