Erstellt am 01.12.2010 um 20:16 Uhr von neskia
"Wir sind im unklaren ob wir den Kündigungen zustimmen sollen..."
Ist jetzt aber nicht Ernst gemeint?
Ein Ansatz könnte die Sozialauswahl sein, ohne die Eigenheiten des Betriebs zu kennen.
Gibt es vergleichbare Arbeitsplätze in anderen Abteilungen im Betrieb, befürchtet ihr weitere Entlassungen?
Erstellt am 01.12.2010 um 20:41 Uhr von mainpower
@neskia,
wenn man die Sozialauswahl ins Spiel bringt ist das Problem mit den Entlassungen noch nicht vom Tisch. Da gehen dann drei andere Kollegen und das Spiel beginnt von vorne.
Erstellt am 01.12.2010 um 21:08 Uhr von Alischaa
Erst mal vielen Dank für die Antworten.
Eine Sozialauswahl wurde gemacht und die scheint nach ersten Betrachtungen korrekt zu sein. Die Kollegen sind Schreinermeister, wir sind aber ein Metallbetrieb. Wir rechnen weiter mit Entlassungen. Wahrscheinlich auch im Bereich Metall. Geht den nicht etwas in die richtung, das im Feb. oder März wieder ein Auftrag kommen könnte. Zu dieser Zeit gibt es immer öffentliche Ausschreibungen an denen wir uns beteiligen? Wir bekommen einfach keinen der 5 Punkte geregelt, welche für einen Widerspruch verwendet werden dürfen.
Bitte weiter um eure Hilfe
Liebe Grüße
Alischaa
Erstellt am 01.12.2010 um 21:19 Uhr von alterBrummbär
Alischaa,
schon mal über Kurzarbeit nachgedacht?
Erstellt am 01.12.2010 um 21:43 Uhr von Alischaa
Nein an Kurzarbeit haben wir noch nicht gedacht. Wahrscheinlich deshalb, weil wir uns Kurzarbeit in dieser Abteilung nicht vorstellen können. Da liegt alles am Boden nichts läuft, aber auch gar nichts.
Erstellt am 02.12.2010 um 09:10 Uhr von rkoch
Wo ist das Problem? Es gibt auch Kurzarbeit NULL. Erwartet ihr, das in den nachsten 18 Monaten keine Arbeit mehr reinkommt? Selbst wenn nicht, dann erhalten die Kollegen 18 Monate länger Arbeitslosengeld (in Form von Kurzarbeitergeld) und haben genug Zeit sich einen neuen Job zu suchen.
Eine Kündigung richtet sich immer nach dem Ultima-Ratio-Prinzip. Es muss also das LETZTE ALLER VERFÜGBAREN Mittel sein. Kurzarbeit geht auf jeden Fall vor Kündigung. Allerdings könnte es sein, das ihr das bereits verschlafen habt. Der AG wird sich wenn er die unternehmerische Entscheidung Kündigungen auszusprechen gefällt hat wohl nur noch auf Kurzarbeit einlassen wenn der BR den Kündigungen ordentlich widerspricht, so das er die AN u.U. noch auf Jahre voll weiter bezahlen muss. Auf der anderen Seite: WENN im Feb./März neue Aufträge reinkommen, dann braucht Euer AG wieder kompetente Mitarbeiter. Bei der aktuellen Konjunkturlage besteht die Gefahr das der Arbeitgeber nicht mehr auf die eingearbeiteten Kollegen zurückgreifen kann sondern neue, ungeübte Kräfte bekommt (oder schlimmstenfalls gar keine!). Das sollte den AG doch überzeugen können das Kurzarbeit das Mittel der Wahl ist.
Wenn ihr Saisonale Auftragsschwankungen habt: Schon mal über Gleitzeitkonten nachgedacht?