Erstellt am 01.12.2010 um 16:12 Uhr von katharinadirekt
hi Jodelhanni,
schau dir mal die §§ 187/188 BGB an. Dort sind die Fristen geregelt. Bekommt Euer Vorsitzende die Info direkt am Beginn des Tages, zählt dieser Tag bereits mit.
Bekommt der BR Vorsitzende die Kündigung im Laufe des Tages beginnt die Frist erst am nächsten morgen um 00:00 Uhr zu laufen und dann 3 Tage (letzter Tag bis 24:00 Uhr).
Wichtig ist, dass der Vorsitzende die Anhörung in Empfang nehmen muss.
Erstellt am 01.12.2010 um 16:12 Uhr von rkoch
Ab dem Moment in dem der Antrag zugegangen ist, also in dem Moment in dem er in den Wirkungskreis des BR gelangt ist. I.d.R. also wenn der Arbeitgeber dem Vorsitzenden den Antrag übergibt. Evtl. auch in dem Moment in dem der AG den Antrag in einen offiziellen Briefkasten des BR einwirft.
Erstellt am 02.12.2010 um 07:12 Uhr von gbico
...und nicht vergessen, dass das 2 Anhörungen sind:einmal die zur "fristlosen" also außerordentlichen Kündigung und dann die zur ordentlichen Kündigung; es sind unterschiedliche Fristen zu beachten und der AG kann das Gesamtwerk auch nicht schon dem AN zustellen, wenn nur die erste Frsit vorbei ist.
Erstellt am 02.12.2010 um 12:24 Uhr von starter
bin etwas anderer Meinung als katharinadirekt:
Frist beginnt um 0.00 Uhr des Folgetages, gleich um welche Uhrzeit der Antrag eingegangen ist.
Beispiel: Antrag geht am Donnerstag um 8.00 Uhr ein.
Fristbeginn: Freitag 0.00 Uhr
Fristende: nach 7 Tagen (ordentliche Kündigung) folgender Donnerstag 24.00 Uhr
Fristende nach 3 Tagen (außerordentliche Kündigung) Montag 24.00 Uhr (§ 193 BGB)
Beispiel: Antrag geht am Freitag während der Arbeitszeit ein.
Fristbeginn: Samstag 0.00 Uhr
Fristende nach 3 Tagen: Montag 24.00 Uhr
Hinweis an DonJohnson und Immie: eure Bemerkungen sind wenig hilfreich, eher klug... Jeder Forumsbeitrag sollte konkrete Hilfestellung geben.
Erstellt am 02.12.2010 um 12:49 Uhr von DonJohnson
Das mit den drei Tagen solltest du noch mal überdenken...
Erstellt am 02.12.2010 um 12:53 Uhr von Immie
@DJ
Die drei Tage waren richtig, nur nicht der Sonntag.
Ansonsten war es kein Fehlstart:-)
Erstellt am 02.12.2010 um 13:12 Uhr von DonJohnson
Stimmt, aber genau das meinte ich - mit dem Sonntag ;-)))
Erstellt am 02.12.2010 um 13:24 Uhr von Immie
Ich weiss was du meintest...
wollte nur Mistverständnissen bei starter und Jodelhanni vorbeugen :-)
Erstellt am 02.12.2010 um 13:30 Uhr von DonJohnson
Erstellt am 02.12.2010 um 16:31 Uhr von alterBrummbär
Der Arbeitgeber teilt am Freitag dem BRV persönlich alle erforderlichen Angaben für eine außerordentliche Kündigung mit. Die dreitägige Anhörungsfrist endet mit Ablauf des Montags, wenn dieser kein Feiertag ist.