Fristlose, ersatzweise fristgerechte Kündigung
Hallo Kollegen, wann genau beginnt die Widerspruchsfrsit des Betriebsrates bei Kündigungen? Wenn der Arbeitgeber dem Vorsitzenden den Antrag übergibt, oder ab dem Termin der BR Sitzung in der der AG den Betriebsrat detailiert informiert und hört? Danke.
Community-Antworten (10)
01.12.2010 um 17:12 Uhr
hi Jodelhanni,
schau dir mal die §§ 187/188 BGB an. Dort sind die Fristen geregelt. Bekommt Euer Vorsitzende die Info direkt am Beginn des Tages, zählt dieser Tag bereits mit.
Bekommt der BR Vorsitzende die Kündigung im Laufe des Tages beginnt die Frist erst am nächsten morgen um 00:00 Uhr zu laufen und dann 3 Tage (letzter Tag bis 24:00 Uhr).
Wichtig ist, dass der Vorsitzende die Anhörung in Empfang nehmen muss.
01.12.2010 um 17:12 Uhr
Ab dem Moment in dem der Antrag zugegangen ist, also in dem Moment in dem er in den Wirkungskreis des BR gelangt ist. I.d.R. also wenn der Arbeitgeber dem Vorsitzenden den Antrag übergibt. Evtl. auch in dem Moment in dem der AG den Antrag in einen offiziellen Briefkasten des BR einwirft.
02.12.2010 um 08:12 Uhr
...und nicht vergessen, dass das 2 Anhörungen sind:einmal die zur "fristlosen" also außerordentlichen Kündigung und dann die zur ordentlichen Kündigung; es sind unterschiedliche Fristen zu beachten und der AG kann das Gesamtwerk auch nicht schon dem AN zustellen, wenn nur die erste Frsit vorbei ist.
02.12.2010 um 13:24 Uhr
bin etwas anderer Meinung als katharinadirekt:
Frist beginnt um 0.00 Uhr des Folgetages, gleich um welche Uhrzeit der Antrag eingegangen ist.
Beispiel: Antrag geht am Donnerstag um 8.00 Uhr ein. Fristbeginn: Freitag 0.00 Uhr Fristende: nach 7 Tagen (ordentliche Kündigung) folgender Donnerstag 24.00 Uhr Fristende nach 3 Tagen (außerordentliche Kündigung) Montag 24.00 Uhr (§ 193 BGB)
Beispiel: Antrag geht am Freitag während der Arbeitszeit ein. Fristbeginn: Samstag 0.00 Uhr Fristende nach 3 Tagen: Montag 24.00 Uhr
Hinweis an DonJohnson und Immie: eure Bemerkungen sind wenig hilfreich, eher klug... Jeder Forumsbeitrag sollte konkrete Hilfestellung geben.
02.12.2010 um 13:49 Uhr
Das mit den drei Tagen solltest du noch mal überdenken...
02.12.2010 um 13:53 Uhr
@DJ Die drei Tage waren richtig, nur nicht der Sonntag. Ansonsten war es kein Fehlstart:-)
02.12.2010 um 14:12 Uhr
Stimmt, aber genau das meinte ich - mit dem Sonntag ;-)))
02.12.2010 um 14:24 Uhr
Ich weiss was du meintest... wollte nur Mistverständnissen bei starter und Jodelhanni vorbeugen :-)
02.12.2010 um 14:30 Uhr
Ahhhhh, ok ;-)))
02.12.2010 um 17:31 Uhr
Der Arbeitgeber teilt am Freitag dem BRV persönlich alle erforderlichen Angaben für eine außerordentliche Kündigung mit. Die dreitägige Anhörungsfrist endet mit Ablauf des Montags, wenn dieser kein Feiertag ist.
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