Zu einer BR-Sitzung mit Entscheidung über eine außerordentliche Kündigung eines Mitarbeiters erschien ein BR-Mitglied obwohl es Urlaub hatte. Ein zweites BR-Mitglied, das Urlaub hatte, sollte durch ein Ersatzmitglied vertreten werden. AG konnte das Ersatzmitglied nicht aus dem Dienstplan rausnehmen, was natürlich nicht rechtens ist. Das Mitglied, welches erschienen ist, soll die Zeit für die BR-Sitzung nicht als Arbeitszeit angerechnet bekommen. Habe ein Urteil aus 2008 gefunden, wonach das leider richtig ist. Gibt es trotzdem eine Möglichkeit und wo finde ich das im BetrVG, dass bei diesem BR-Mitglied die Zeit als Arbeitszeit angerechnet wird. Außerdem fand ein Workshop in dem Arbeitsbereich des BR-Mitglieds statt, bei dem auch nur dieses eine Mitglied trotz Urlaub erscheinen konnte, alle anderen waren lt. AG aus dienstlichen Gründen nicht verfügbar.