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Krank vor Schichtende

E
edelweis
Jan 2018 bearbeitet

EIn MA geht wegen Unwohlsein vor Ende seiner regulären Arbeitszeit nach Hause, um sich auszukurieren. Er sucht keinen Arzt auf und kommt am nächsten Tag wieder zur Arbeit. Obwohl er sich am Vortag ordnungsgemäss sogar mit üblichem Beleg mit Unterschrift des Vorgsetzten als "krank" abgemeldet hat, zieht ihm die PA die fehlenden Stunden bis Schichtende von seinerm Gleitzeitkonto ab. Ist das rechtens? Wenn nein, wo steht das?

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Community-Antworten (4)

W
Widder

01.12.2010 um 15:47 Uhr

Wenn dies nicht z.B. im MTV geregelt ist, (Krank ohne Nachweis) hat eure PA leider recht...

Abzug vom Gleitzeitkonto heißt aber auch bezahlt.

P
Petrus

01.12.2010 um 16:49 Uhr

edelweiss: Nein. §§3+4 EntgFG

R
rkoch

02.12.2010 um 17:24 Uhr

@Petrus

richtig und falsch zugleich :-) Natürlich hast Du Recht. Das Problem besteht in den Wörtern "Gleitzeit" und "Entgeltfortzahlung". Grundsätzlich hat der AN natürlich trotzdem das Recht auf EntgFZ. Aber bei Existenz eines Gleitzeitkontos ist die tägliche Arbeitszeit nicht konstant (nur der Sollwert). Außerhalb bestehender Kernzeiten besteht keine Arbeitspflicht, welche durch das EntgFZG zu schützen wäre. Insofern entsteht eine Regelungslücke wenn die zugrundeliegende Regelung nicht eindeutig auf den Fall "AU nach Arbeitsantritt" eingeht. Das dem AN das vorgezogene Arbeitsende dem Gleitzeitende angelastet wird steht nicht in Konflikt mit dem EntgFZG. Dem AN wurde ja gesetzeskonform das Entgelt an diesem Tag ohne Kürzung fortgezahlt. Und er hat nachweislich an diesem Tag kürzer gearbeitet, also sein Gleitzeitkonto in Anspruch genommen. Der einzige Ausweg aus dem Dilemma: Ab zum Arzt und am selben Tag krankschreiben lassen, dann bleibt das Gleitzeitkonto auf dem Vortagesstand stehen weil man den ganzen Tag krank war. Die gearbeitete Zeit bekommt man dann allerdings auch nicht dem Gleitzeitkonto gutgeschrieben - Schade, aber eigentlich auch konsequent.....

Das sind die kleinen Fehler von gleitenden Arbeitszeiten...... Wie z.B. auch das Entgeltfortzahlungsrecht nach §616 BGB. Der ist in den meisten BV zur Gleitzeit ebenfalls außer acht gelassen. Alles was AN mit fester AZ auf diesen § ablasten können machen Gleitzeitler während der Gleitzeit.

P
Petrus

02.12.2010 um 17:37 Uhr

@rkoch: OK, ich bin wohl wieder von unserem GZ-Modell ausgegangen, das eben eine Kernzeit enthält. Und zumindest die gibt es eben bezahlt, wenn man "untertags" krank wird.

Ansonsten: Was heißt "kleine Fehler" der Gleitzeit? There ain´t no such thing as a free lunch. (http://de.wikipedia.org/wiki/TANSTAAFL)

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