Stellungnahme BR zu einer Kündigung
Hallo,
bei uns wurde ein Mitarbeiter ausserordentlich gekündigt. Wir haben als BR ein eine Stellungnahme dazu abgegeben und bedenken angemeldet. Laut BetrVG muss der Arbeitgeber dem Gekündigten eine Kopie der Stellungnahme des BR aushändigen. Können wir als BR dies auch tun, falls der AG dies nicht tut bzw. bisher nicht getan hat? Oder ist dies dem BR untersagt?
Community-Antworten (6)
01.12.2010 um 11:26 Uhr
Nein, es ist dem BR nicht untersagt.....
01.12.2010 um 13:25 Uhr
Muss der AG überhaupt dem Kündigungsschreiben die Stellungnahme des BR beifügen? Nach §102 nur nach Widerspruch bei einer ordentlichen Kündigung.
01.12.2010 um 16:21 Uhr
Spätestens bei einem Kündigungsschutzprozess wird der vorsitzende Richter diese Stellungnahme des BR anfordern ;-)
01.12.2010 um 16:51 Uhr
wieso?
02.12.2010 um 08:13 Uhr
...weil sie relevant ist.
20.12.2010 um 16:43 Uhr
Die Bedenken können aber nur geäußert werden, wenn einer der Gründe nach §102, Abs. 3 relevant ist? Andere Gründen sind irrelevant (z.B. wenn der Kündigungsgrund, hier 2. Abmahnung als nicht ausreichend) gesehen wird?
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