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Stellungnahme BR zu einer Kündigung

R
Rapper
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

bei uns wurde ein Mitarbeiter ausserordentlich gekündigt. Wir haben als BR ein eine Stellungnahme dazu abgegeben und bedenken angemeldet. Laut BetrVG muss der Arbeitgeber dem Gekündigten eine Kopie der Stellungnahme des BR aushändigen. Können wir als BR dies auch tun, falls der AG dies nicht tut bzw. bisher nicht getan hat? Oder ist dies dem BR untersagt?

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Community-Antworten (6)

R
rkoch

01.12.2010 um 11:26 Uhr

Nein, es ist dem BR nicht untersagt.....

N
neskia

01.12.2010 um 13:25 Uhr

Muss der AG überhaupt dem Kündigungsschreiben die Stellungnahme des BR beifügen? Nach §102 nur nach Widerspruch bei einer ordentlichen Kündigung.

D
DonJohnson

01.12.2010 um 16:21 Uhr

Spätestens bei einem Kündigungsschutzprozess wird der vorsitzende Richter diese Stellungnahme des BR anfordern ;-)

N
neskia

01.12.2010 um 16:51 Uhr

wieso?

G
gbico

02.12.2010 um 08:13 Uhr

...weil sie relevant ist.

B
burki

20.12.2010 um 16:43 Uhr

Die Bedenken können aber nur geäußert werden, wenn einer der Gründe nach §102, Abs. 3 relevant ist? Andere Gründen sind irrelevant (z.B. wenn der Kündigungsgrund, hier 2. Abmahnung als nicht ausreichend) gesehen wird?

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