Hallo,

bei uns wurde ein Mitarbeiter ausserordentlich gekündigt. Wir haben als BR ein eine Stellungnahme dazu abgegeben und bedenken angemeldet.
Laut BetrVG muss der Arbeitgeber dem Gekündigten eine Kopie der Stellungnahme des BR aushändigen.
Können wir als BR dies auch tun, falls der AG dies nicht tut bzw. bisher nicht getan hat?
Oder ist dies dem BR untersagt?