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Mobbingverdacht: Anhörung von Mitarbeitern

H
Hurzeller
Mrz 2020 bearbeitet

Guten Tag! Wir haben ein Problem in einer kleinen Abteilung, hinter dem sich ein Mobbing- oder sogar Bossing-Fall verstecken könnte. Der Betriebsrat hat dem Arbeitgeber die Durchführung von Einzelgesprächen mit den Mitarbeitern und zwei BR-Mitgliedern vorgeschlagen. Die GL besteht aber auf Anwesenheit während den Gesprächen. Das wollen wir nicht, wegen der möglichen Befangenheit der Befragten. Wir könnten auch eine Teilbetriebsversammlung ansetzen, aber da kann ja der AG auch dazukommen. Hat jemand einen Tipp, wie wir noch vorgehen könnten?? Von uns ist da leider niemand besonders geschult. Danke!

1.04502

Community-Antworten (2)

P
Pandabeer

01.12.2010 um 13:02 Uhr

Wenn du das der GL vorschlägst brauchst du dich nicht zu wundern dass der AG dabei sein will. Es ist schliesslich sein Job und nicht der des BR den Sachverhalt aufzuklären und für Abhilfe zu sorgen!

Der BR kann natürlich auch mal mit Kollegen sprechen wenn die MA das auch wollen aber ihr solltet nicht vergessen welche Aufgabe der AG hat und welche ihr

A
Angie

01.12.2010 um 13:11 Uhr

Hallo Hurzeller,

laut § 84 Abs. 1 BetrVG hat jeder Arbeitnehmer das Recht sich bei den zuständigen Stellen im Betrieb zu beschweren, wenn er sich vom Arbeitgeber oder von Arbeitnehmern des Betriebs benachteiligt oder ungerecht behandelt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt fühlt. Er kann ein Mitglied des Betriebsrats zur Unterstützung oder Vermittlung hinzuziehen.

laut § 85 Abs. 1 BetrVG hat der Betriebsrat Beschwerden von Arbeitnehmern entgegenzunehmen und, falls er sie für berechtigt erachtet, beim Arbeitgeber auf Abhilfe hinzuwirken.

Wenn die Arbeitnehmer zu euch kommen um sich zu beschweren hat der Arbeitgeber nichts dabei verloren.

LG Angie

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