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Versetzung mit Bedinung des BRs

F
Franklink
Nov 2016 bearbeitet

Ein Mitarbeiter soll befristet für ein Jahr zur Probe versetzt werden. Er möchte das gerne ausprobieren. Kann der BR in seiner Zustimmung einen Passus hineinbringen, dass bei Problemen der MA zurück auf seine alte Stelle zurück kann? Ist das im Rahmen der Maßnahme nach §99 BetrVG möglich?

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Community-Antworten (3)

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pfeilenbogen

30.11.2010 um 21:50 Uhr

Eine "Versetzung auf Probe" sieht das BetrVG nicht vor!

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Franklink

01.12.2010 um 08:40 Uhr

@pfeilenbogen Auf Probe ist von mir Falsch ausgedrückt. Er soll erst mal für ein Jahr versetzt werden, also befristet.

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rkoch

01.12.2010 um 10:31 Uhr

Auch eine "befristete" Versetung kommt im Sinne des BetrVG nicht vor. Wenn es eine Versetzung ist, dann ist es eine. Die Rückkehr an den alten Arbeitsplatz ist erneut eine Versetzung. Das bezieht sich aber NUR auf die Beteiligungsrechte des Betriebsrates!

Das BetrVG sagt aber nichts darüber, das der AN mit dem AG nicht eine Rückversetzungsoption vereinbaren kann. Der BR ist dann aber zu der Rückversetzung erneut zu beteiligen. Der Sinn dieser erneuten Mitbestimmung liegt darin, das sich zwischenzeitlich ja die Verhältnisse geändert haben könnten, die Rückversetzung also z.B. zur Kündigung eines zwischenzeitlich (unbefristet) eingestellten MA zur Folge haben könnte. MÖGLICH ist eine derartige Vorgehensweise aber sehr wohl.

Das BetrVG sagt aber wiederum nur, das der BR VOR einer Versetzung zu beteiligen ist. Wie LANGE vor der Versetzung ist nicht festgelegt, in jedem Fall aber sobald der AG die Versetzung ins Auge gefasst hat. Sind sich AG und AN also darüber einig, das der AN nach Ablauf einer Frist an seinen alten Arbeitsplatz zurückkehrt (automatisch) oder die Wahl hat an seinen Arbeitsplatz zurückzukehren, dann ist dieser Zeitpunkt (Entscheidung über Rückversetzung) gleichzeitig mit der Versetzung. Der AG kann also (bzw. muss sogar) grundsätzlich diese Rückversetzung (ob sie am Ende tatsächlich stattfindet oder auch nicht) gleich mit der Versetzung dem BR zur Mitbestimmung vorlegen.

Kann der BR in seiner Zustimmung einen Passus hineinbringen, dass bei Problemen der MA zurück auf seine alte Stelle zurück kann?

Aber DAS widerum liegt nicht in der Macht des BR. Natürlich kann der BR dem AG derartiges vorschlagen. Vereinbaren muss der AG das aber mit dem AN. Zwingen kann der BR weder den AG noch den AN eine derartige Vereinbarung abzuschließen. Er kann dies nur unterstützen indem er die Zustimmung zur Rückversetzung zugleich mit der Zustimmung zur Versetzung erteilt.

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