Betriebsübergang oder nicht?
Folgende Frage: Unsere Mutterfirma (AG) wird verkauft. Wir als Tochter (GmbH) werden mitverkauft. Nur in der Tochterfirma gibt es einen BR. Handelt es sich für uns dennoch um einen Betriebsübergang nach § 613 a BGB oder nicht?
Wer hat vielleicht Erfahrungen in diesem Bereich und kann uns ein paar Tipps geben?
Vielen Dank vorne weg
Community-Antworten (7)
29.11.2010 um 16:31 Uhr
Der Betriebsübergang ist der reine Vorgang des Eigentümerwechsels (so steht es auch in Satz 1 §613a BGB).
Auf jeden Fall ist es also ein Betriebsübergang, wenn sich der Eigentümer der GmbH ändert.
Aus Sicht des BR ist der BÜ an sich nicht mitbestimmungspflichtig, geht den BR also erstmal nichts an. Man hat eben einen neuen Eigentümer der vielleicht auch die Führungskräfte austauscht. Führt der BÜ allerdings zu einer Betriebsänderung (was tatsächliche Änderungen an der Betriebsstruktur erfordert - was ein Eigentümerwechsel für sich alleine aber nicht ist), dann ist der BR nach §111 ff. BetrVG zu beteiligen.
29.11.2010 um 19:10 Uhr
Hier könnte aber eine Verschmelzung, also das Aufgehen in einen bestehenden Betrieb auch gegen sein.
Es kommt halt darauf an, bleibt der alte Betrieb als selbstängiger Betrieb erhalten?
29.11.2010 um 21:46 Uhr
@all Ich behaupte mal ganz dreist, dass ein Gesellschafterwechsel KEIN Betriebsübergang ist - in keiner Weise.
29.11.2010 um 22:27 Uhr
@Kölner
Dreist finde ich das nicht ;-)
29.11.2010 um 22:37 Uhr
@paula ;-))
30.11.2010 um 10:05 Uhr
Hm.. "VERKAUF" interpretiere ich nicht als "Gesellschafterwechsel"..... auch wenn es potentiell möglich ist das katharinadirekt das gemeint hat...
30.11.2010 um 10:34 Uhr
Und für die Tochter-GmbH findet vermutlich nicht mal ein Gesellschafterwechsel statt: Der ist und bleibt die Mutter-AG...
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