Erstellt am 29.11.2010 um 12:34 Uhr von knorr
@Happing
gesetzliche Regelung:
Abwesenheit ab 8 bis 14 Std = 6 €
ab 14 bis 24 Std = 12 €
24 Std. = 24 €
Erstellt am 29.11.2010 um 14:20 Uhr von nichtswissender
wie sieht es mit Spesen aus, wenn ich schon Vollpension im Hotel bezahlt bekomme?
z.B. Wochenseminar für Betriebsräte.
Gruß
Nichtswissender
Erstellt am 29.11.2010 um 15:04 Uhr von Happing
Hallo,
danke für deine Antwort.
Hätte jetzt noch eine bitte und zwar bräuchte ich eine Quelle oder ähnliches?!
Danke
Erstellt am 29.11.2010 um 15:27 Uhr von knorr
@Happing
na ja, so ganz hab ich wohl nicht das Richtige geschrieben - fällt mir gerade selbst auf. Gesetzliche Regelung gibt es eigentlich gar nicht. Die genannten Spesensätze werden vom Finanzamt anerkannt und sind für das Unternehmen abzugsfähig. Das heißt, dass ein Unternehmen normalerweise die o.g. Spesensätze bezahlt. Sollte aber im Arbeitsvertrag oder einer BV geregelt sein.
Erstellt am 29.11.2010 um 18:12 Uhr von wahlvst
Wenn der Betrieb VP bezahlt, kann er die Spesen/ Tagegeld kürzen.
Erstellt am 06.12.2010 um 16:45 Uhr von Happing
kann es beim Finanzamt auch geltend gemacht werden wenn wir eine GmbH & Co. KG sind?
finde leider nichts darüber.