Kann und darf ein AN während seiner Arbeitszeit Infos zum und über das BetrVG oder einzelne Sachfragen ggf. zum Arbeitsrecht beschaffen oder muß das ausschließlich in der Freizeit erfolgen?
Und dürfen dazu die betriebsüblichen Informationswege henutzt werden - oder ist auch das nicht zulässig?
Gemeint ist hier im vorliegenden Fall nicht eine ganztägige oder auch nur viele Minuten umfassende Recherche zum Thema,
sondern eine durchaus nur kurze und wenige Minuten umfassende Recherche.