Ist es zulässig den Urlaubsanspruch in Wochen anzugeben - hier: 6 Wochen und dann gesetzliche Feiertage nicht zu berücksichtigen ?
In unserem Betrieb wird das gerade diskutiert, in den Verträgen (allerdings nur bei Teilzeitkräften) steht 6 Wochen Urlaub/Jahr, dem Mitarbeiter der z.B. über den 1.11. (Allerheiligen) Urlaub nehmen wollte wurde gesagt das er dann 5 Tage Urlaub abgezogen bekommt da er ja nur wochenweise Anspruch hätte - ist das rechtens ? Die Arbeitszeit beträgt 5/Tage/Woche
Ich finde im Netz nichts - auch das Bundesurlaubsgesetzt spricht immer nur von "Tagen" aber wie ist es bei Urlaubsanspruch in Wochen ??