firmenfahrzeuge
hallo zusammen : meine frage bezieht sich auf die frage, wie ist die handhabung bei der berechnung von von firmenfahrzeugen im fall bei ausschließlicher privater nutzung:! wird dies vom bruttolohn oder vom wert des fahrzeuges berechnet:(neupreis oder momentaner listenpreis) bin neu als BR vielleich kann mir auch jemand sagen wo ich genau nachschlagen kann. ich danke im voraus schon mal grüße alle lacki
Community-Antworten (1)
28.11.2010 um 10:02 Uhr
@lacki, der AG berechnet den geldwerten Vorteil bzw. verbucht den Firmenwagen nach dem Listenpreis inkl. Sonderausstattung. Hat der FW einen Listenpreis von 50.000 EUR inkl. Sonderausstattung und MwSt., wird für die private Nutzung durch den AN ein monatlicher Sachbezug von 1% des Listenpreises angesetzt, somit 500 EUR. Beträgt die Entfernung von seiner Wohnung zum Arbeitsplatz 12 km werden nach den Lohnsteuerrichtlinien weitere 0,03 % des Listenpreises pro Entfernungskilometer fällig, somit 12 × 0,03 % × 50.000 EUR = 180 EUR. Ohne Führung eines Fahrtenbuches sind demnach pro Monat 680 EUR Sachbezug anzusetzen.
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