meine frage bezieht sich auf die frage, wie ist die handhabung bei der berechnung von von firmenfahrzeugen im fall bei ausschließlicher privater nutzung:! wird dies vom bruttolohn oder vom wert des fahrzeuges berechnet:(neupreis oder momentaner listenpreis) bin neu als BR
vielleich kann mir auch jemand sagen wo ich genau nachschlagen kann.
ich danke im voraus schon mal grüße alle lacki
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Arbeitsrecht