Firmenfahrzeuge Selbstbeteiligung - Haben wir als BR ein Mitbestimmungsrecht wenn es um Fahrzeugüberlassungsverträge unserer Aussendienstmitarbeiter geht?
Haben wir als BR ein Mitbestimmungsrecht wenn es um Fahrzeugüberlassungsverträge unserer Aussendienstmitarbeiter geht ??? Die Mitarbeiter können die Fahrzeuge auch Privat nutzen und sollen laut Vertrag bei selbstverschuldeten Unfällen die Selbstbeteiligung zahlen (egal ob Privat- oder Dienstfahrt) !
Community-Antworten (4)
02.09.2009 um 20:10 Uhr
@Aquarel
Selbstbeteiligung zahlen bei Dienstfahrt nur bei Vorsatz ode grober Fahrlässigkeit
02.09.2009 um 20:59 Uhr
@erwin Ich halte die Klausel für möglich. Du nicht?
03.09.2009 um 12:56 Uhr
@all
ich stimme Kölner zu. Sofern individuelle Verträge mit den Mitarbeitern geschlossen werden ist mE. nach eine solche Klausel möglich und wirksam. (Bei uns so gehandhabt)
@ Erwin
Das ist leider falsch! Bei Vorsatz haftet der Arbeitnehmer zu 100 % (für den gesamten Schaden) bei grober Fahrlässigkeit, nach geltender Rechtsprechung, mit maximal dem 6 fachen seines Monatsgehaltes. Die Selbstbeteiligung spielt hier keine Rolle.
@all
ich kann Euch nur empfehlen über Eure Gewerkschaft bei Gelegenheit mal ein Seminar zur Arbeitnehmerhaftung bei der GUV-Fakulta (Gewerkschaftlicher Unterstützungsverein für Arbeitnehmerhaftung) zu belegen. Die GUV-Fakulta bietet im übrigen für Gewerkschaftsmitglieder eine äußerst preiswerte Versicherung zur Arbeitnehmerhaftung (nicht nur im Strassenverkehr sondern bei allen Fällen der AN-Haftung), die im übrigen nicht nur die Selbstbeteiligung (s.o.) übernimmt sondern sogar "Unterstützungsleistungen" (ausdrücklich keine Erstattungen) bei Bußgeldern im Strassenverkehr bietet.
Grüße aus der Noris
Noli
03.09.2009 um 13:02 Uhr
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