Ersatzmitglied darf nicht zum GBR
Hallo zusammen Meine Frage Wir haben eine Einladung zum GBR.Unser Problem Wir können nicht alle daran teilnehmen.Ich persönlich bin auf Lehrgang für unseren BR das heißt es kann ein Ersatzmitglied mitfahren nun sagt der Abteilungsleiter "Dad Geht nicht ich kann nicht auf zwei Leute verzichten!der darf nicht".Da Ich neu im BR bin und die alten Hasen keinen Plan haben kann mir einer von euch mit Gesetzestexten oder § auf die Sprünge helfen.
danke im voraus
PS darf er das überhaupt oder muß das der GF anweisen
Hallo nochmal, ersteinmal Danke für Eure Antworten. Leider waren meine Ausführungen scheinbar leicht verwirrend, es handelt sich bei der Sitzung um eine Art Jahreshauptversammlung wo alle BR der Werke eingeladen werden. Somit fahren alle BR-Mitglieder und NICHT nur die gewählten GBR-Mitglieder. Sorry :-)
Community-Antworten (7)
26.11.2010 um 21:38 Uhr
Wir können nicht alle teilnehmen??????
Warum alle???? 47 Abs. 2 BetrVG sieht da was anderes vor
27.11.2010 um 00:00 Uhr
Der BR entsendet BRM in den GBR. Er muss also die Beschlüsse hierzu fassen. Wen er entsendet entscheidet er und nicht der AG oder der Abteiler. BR Arbeit hat Vorrang vor arbeitsvertraglich geschuldeter Arbeit.
Also, den Abteiler fragen ob er ein Verfahren wegen Behinderung der BR-Arbeit möchte und on er dem Ag gerne erklären möchte warum der AG die Kosten für einen Anwalt und des ArbG für ein Beschlussverfahren tragen muss.
27.11.2010 um 02:13 Uhr
derletzte, euer Ansprechpartner ist der AG und nicht der AbtL.
27.11.2010 um 03:53 Uhr
wahlvst
ist es nicht etwas vorschnell mit dem Anwalt und Gericht zu drohen wenn noch gar nicht klar ist ob der BR hier überhaupt richtig entsendet? Mich mach der Satz "Wir können nicht alle daran teilnehmen" schon stutzig....
27.11.2010 um 11:21 Uhr
ganther
Du solltest vielleich einmal ganz einfach nur lesen was wirklich geschrieben wir und nicht etwas hinein interprätieren.
Dann könnte man nämlich erkennen, dass dea Thema Anwalt in einen 2 (besonderen) Absatz erfolgt. Also, nur bei echter oder vermuteter Behinderung. Denn dafür habe ich ja im ersten Absatz darauf verwiesen wer wann wie was entscheidet/ entsendet.
27.11.2010 um 22:29 Uhr
derletzte Der Verhandlungspartner des BR ist der Arbeitgeber oder eine ausdrücklich beauftragte Person und nicht irgend ein Arbeitnehmer des Betriebes, denn nichts anderes ist auch der Abteilungsleiter. Somit ist es unerheblich was ein Abteilungsleiter gegenüber dem BR deckt, will, meint oder möchte.
27.11.2010 um 22:47 Uhr
@DerAlteHeini Dem alten Prinzip folgend 'widerspreche nicht einem Heini', gebe ich Dir recht. Nur sollte man - gerade zu Beginn einer Legislaturperiode - nicht ausschließlich verbarnnte Erde hinterlassen.
Demnach würde ich dem Abteilungsleiter... ...höflich aber bestimmt den Weg aufzeigen, was er wie zu tun oder zu lassen hat, wenn ihm Personal fehlt.
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