Rücktritt aus BA: Neuwahl für neues BA Mitglied?
Hallo!
Unser BR wurde per Listenwahl gewählt. Der Betriebsausschuss wurde per Mehrheitswahl gewählt (nur eine Liste vorgelegt). In der Wahl des BA haben wir 2 BA-Ersatzmitglieder gewählt (als Vertretung wenn ein BA Mitglied verhindert ist). Jetzt ist ein BA Mitglied von BA zurückgetreten.
- Rückt das erste BA-Ersatzmitglied im BA automatisch nach?
- Oder müssen wir ihn neu wählen?
- Oder sogar Neuwahl des ganzen BAs? Diesbezüglich fand ich einen langen Kommentar, den mir aber nicht sehr verständlich erschien (oder besser: ich habe ihn nicht verstanden...). Vielen Dank!
Community-Antworten (1)
26.11.2010 um 20:56 Uhr
. . . nimm mal lieber den Basiskommentar vom BUND-Verlag, denn was nützt ein 3-seitiger Kommentar in welchem dann zu lesen ist, dass die einen so und die anderen so entschieden haben ;-) Das verwirrt uns als Nichtjuristen nur unnötig und ich finde immer, dass eine kurze, klare Ansage besser ist, als langes Gelaber. Und in diesem steht, dass die Wahl von Ersatzmitgliedern für den BA nützlich und empfehlenswert ist, und dass für den BA die Listen vernachlässigt werden können - also, so wie ich das lese: Ersatzmitglied nachrücken und fertig . . .
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