Mehrarbeit im Bereich controlling (Samstagsarbeit)
Hallo liebe BR-Kollegen,
für unseren Bereich Controlling kam zum einen eine Mail (anschl. auch ein Antrag) für die Anfrage, dass aufgrund des Monatsabschlusses Samstagsarbeit angeordnet wird. Dieser Antrag kam am 25.11. und ist für den Samstag 27.11. bestimmt. In der Mail wird bereits darauf seitens controlling darauf hingewiesen, dass es sich für 2-3 Samstage wiederholen könnte. Nun meine Frage, wir (BR) wissen bereits, dass in dieser Abteilung immer mehr gearbeitet wird als die üblich 8 Stunden und auch schon Samstagsarbeit vorgekommen ist. Einige Mitglieder aus dem BR sind der Meinung, dass das ok ist. Kann mir einer bitte mal konkret sagen, was man dagegen tun kann als BR? Haben wir irgendwie eine Möglichkeit das abzulehnen??? Ich bin echt ratlos? Danke schonmal und LG
Community-Antworten (2)
26.11.2010 um 15:32 Uhr
Hi,
wenn Ihr das als BR komplett ablehenen wollt.... Man kann hier sagen, dass die Frist für den Antrag nicht zu laufen beginnt, da er zu spät bei Euch eingetroffen ist. Zum anderem seit Ihr in der Mitbestimmung nach §87 Abs.1 Nr. 2 BetrVG. Hier kann man jetzt viel aufzählen um den Antrag abzuwehren. Fraglich ist ja auch ob zu dem Antrag alle notwendigen Informationen seitens des AG beigefügt wurden sind....
Gilt ein TV? Gibts eine BV zum Thema Arbeitszeit und Verteilung auf die Wochentage?
Was sagen die Leute die es betrifft eigentlich dazu? Ob Ihr damit dem Betrieb aber helft ist fraglich. Vertrauensvolle Zusammenarbeit erfordert meist auch Kompromisse.
zyklus
26.11.2010 um 15:47 Uhr
Hallo.
"Einige Mitglieder aus dem BR sind der Meinung, dass das ok ist. Kann mir einer bitte mal konkret sagen, was man dagegen tun kann als BR? Haben wir irgendwie eine Möglichkeit das abzulehnen??"
OK ist es nicht. Ersten könnte ein Verstoß gegen das ArbZG vorliegen. Weiter aber unterliegt Mehrarbeit IMMER der Mitbestimmung. Mehrarbeit ist jede Arbeit die über die arbeitsvertraglich geschuldete hinaus geht und vom AG angeordnet wird. Eine freiwillige Nutzung von Gleitzeitrahmen belibt außen vor, darf aber dann nicht vom AG angeordnet sein. Mehrarbeit kann entstehten durch Anordnung oder durch Duldung vom AG.
Die Koll. welche meinen es sei OK, sollten vielleicht sich nochmals das BetrVG ansehen, Bereiche MB und Aufgaben des BR.
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