Erstellt am 25.11.2010 um 16:57 Uhr von wahlvst
monti
Euer BRV sollte sich doch selbst für seine Belange einsetzen/ einsetzen können. Oder habt ihr ein falsches BRM zum BRV gewählt??
Diese Frage, weil Du hier ihn betreffend Fragen stellst.
Erstellt am 25.11.2010 um 17:18 Uhr von HermineZander
So ist es, er darf durch seine BR-Arbeit nicht schlechter gestellt werden. Hier ist die Verbindung ja eindeutig - eine Versetzung muss nicht akzeptiert werden und schon garnicht finanzielle einbußen.
Wie wahlvst andeutete, ist hier vielleicht noch etwas Schulungsbedarf. Dieses Thema haben wir bereits im BR1 gründlich durchdiskutiert.
Erstellt am 25.11.2010 um 17:23 Uhr von monti
weil ich es wissen möchte und weil es unseren BR angeht.Aber unabhänig davon kann man diese Frage villeicht einfach - beantworten. Danke
Erstellt am 25.11.2010 um 17:32 Uhr von Saxonia
Hallo, Monti -
BR-Mitglieder dürfen wegen ihrer BR-Tätigkeit nicht benachteiligt werden. Wenn der Arbeitgeber Deinen BR-Vorsitzenden wegen seiner BR-Tätigkeit aus dem Schichtsystem nimmt, muss er ihm seine Bezüge weiterzahlen.
Siehe § 37 (4) BetrVG: "Das Arbeitsentgelt von Mitgliedern des Betriebsrats darf einschl. eines Zeitraums von einem Jahr nach Beendigung der Amtszeit nicht geringer bemessen werden als das Arbeitsentgelt vergleichbarer Arbeitnehmer mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung. Dies gilt auch für allgemeine Zuwendungen des Arbeitgebers."
Also behält er alle Schichtzuschläge. Ob er auch die Freischichten in Anspruch nehmen kann, weiß ich allerdings nicht. Sie sind wahrscheinlich in einem Tarifvertrag geregelt, dessen Wortlaut man kennen müßte. Jedenfalls stellen sie einen Ausgleich für geleistete Schichten dar. Ich könnte mir vorstellen, dass sie nicht vom § 37 erfasst werden, zumal auch die "allgemeinen Zuwendungen" lt. Kommentar als finanzielle Zuwendungen definiert werden.
Aber das wissen sicher andere hier genauer.
Schöne Grüße von Saxonia
Erstellt am 25.11.2010 um 17:58 Uhr von pfeilenbogen
monti
Ich muss wahlvst und HermineZander zustimmen.
Deine Aussage: "weil ich es wissen möchte und weil es unseren BR angeht.Aber unabhänig davon kann man diese Frage villeicht einfach - beantworten"
Dann empfehle ich die BAG Rechtsprechung zu beachten. Die besagt, dass es zu den Amtspflichten eines BR; gehört sich zuqualifizieren.
Dieses geht z.B. ganz einfach auch durch das Lesen des BetrVG und viellicht auch mal der wichtigen Kommentierungen.
Erstellt am 26.11.2010 um 07:46 Uhr von Festausschuß
Hallo monti,
wir hatten das Problem auch mal, in etwas anderer Form. Such mal unter 16.704. Zulagen müssen gezahlt werden, aber eben nur brutto.
Erstellt am 27.11.2010 um 00:54 Uhr von Biggy
Na dann pfeilenbogen brauchen wir diese Forum ja nicht mehr,denn die Antworten auf alle Fragen die hier gestellt werden finden wir wie die von monti im BetrVG. aber nicht alle sind so belesen und fit im BetrVG wie du und stellen deshalb hier Fragen.
Also sollten wir auch höflich bleiben und denen antworten die unsere Hilfe in Anspruch nehmen wollen.Wir alle haben schon mal Fragen gehabt die wir nicht beantworten konnten und waren froh wenn uns jemand unterstützt hat.